Die internationale Rechnungslegung hat das Ziel, durch weltweite Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie der United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) Konzern- und Jahresabschlüsse international vergleichbar zu machen.
Die International Financial Reporting Standards (IFRS) ersetzen seit 2001 die IAS und werden vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben. Dieses IASB ist mit Rechtsexperten aus unterschiedlichen Ländern besetzt. Die IFRS bilden also den neuen internationalen Standard für die Rechnungslegung.
Hintergrund sind die Geschäftsbeziehungen in globalisierten Märkten. Der Begriff „globalisierte Märkte“ meint die Globalisierung der Güter- und Kapitalmärkte, die deutsche Unternehmen zwingen Geschäftspartner und Investitionsmöglichkeiten weltweit suchen. Unternehmen wie zum Beispiel global agierende Aktiengesellschaften brauchen Kapital für ihre wirtschaftliche Tätigkeit. Ein sinnvolles Finanzierungsmittel ist die Eigenfinanzierung, da Aktien eine unbefristete Laufzeit haben und Verzinsungen an Börsen gehandelt werden können.
Ziel ist es, internationalen Anteilseigner, Gläubigern und andere an einem Unternehmen interessierten Personenkreisen verständliche, vergleichbare und verlässliche Informationen über die finanzielle Lage eines Unternehmens geben zu können.
Gründe für internationale Rechnungslegungsvorschriften:
- Vergleichbarkeit
- Verständlichkeit
- Verlässlichkeit
Um Anleger und Investoren mit effizienten, aussagefähigen Informationen über das Unternehmen weltweit zu versorgen, ist eine einheitliche Rechnungslegungsvorschrift wie IFRS zeit- und kostensparend. Kapitalmarktorientierte Unternehmen (§ 264 d HGB) sind in der EU dazu verpflichtet, ihre Abschlüsse nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften anzuwenden, um den Anleger zu schützen, aber auch das Vertrauen in den Finanzmärkten zu erhalten und Abschlüsse transparent und vergleichbar zu machen.
Merke
Gründe für die internationale Rechnungslegungvorschriften ist die 3xV-Merkregel!
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