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Bilanz nach IAS / IFRS - Bedeutung der internationalen Rechnungslegung

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Bilanz nach IAS / IFRS

Bedeutung der internationalen Rechnungslegung

Zum Zweck der weltweiten Anerkennung der nach den Verlautbarungen des IASC/IASB aufgestellten Abschlüsse und zur Erlangung einer weltweiten Börsenzulassung vereinbarten IASC und IOSCO mit dem Core Set of Standards und dem Comparability- and Improvement Project ein umfangreiches Programm zur qualitativen Verbesserung der IAS-Standards und zur Erhöhung der Vergleichbarkeit von IAS-Abschlüssen durch deutliche Einschränkung der seinerzeit vorhandenen Wahlrechte. Im Zuge des Comparability- and Improvement-Projekts wurde, sofern Wahlrechte zugelassen wurden, weiterhin die Differenzierung in Benchmark-Methode und alternativ zulässiger Methode eingeführt.

Diese Überarbeitung des Core Set of Standards orientierte sich stark an der Entwicklung der US-amerikanischen Rechnungslegung. Dies ist nicht zuletzt auf den starken Einfluss der SEC (Securities and Exchange Commission) auf IOSCO (International Organization of Securities Commissions) zurückzuführen. Die SEC ihrerseits hat aufgrund ihrer Historie und ihrer Position als Mitglied im FASB (Financial Accounting Standards Board), des nationalen US-amerikanischen Standardsetters, eine dominierende Rolle in der US-amerikanischen Rechnungslegung. Die Überarbeitung des Core Set of Standards wurde im Dezember 1998 mit der Verabschiedung des IAS 39 abgeschlossen.

Die Working Party No. 1 on Multinational Disclosure beschäftigte sich als erste Instanz der IOSCO mit dem Core Set of Standards. Diese Arbeitsgruppe, der 16 Mitglieder angehörten, gab ein einstimmig zutreffendes Votum als Empfehlung an das Technical Committee des IOSCO ab, welcher auf Basis dieses Votums eine Resolution erarbeitete. Das Presidents‘ Committee des IOSCO nahm am 16.05.2000 die Resolution an und empfahl ihren Mitgliedern, den nationalen Börsenaufsichtsbehörden, 30 IAS (IAS 2000) einschließlich der korrespondierenden SIC-Interpretationen als börsentaugliche Rechnungslegungsstandards zu akzeptieren. Von der Empfehlung waren insbes. Die branchenspezifisch eingeordneten Standards (IAS 26 und IAS 30) ausgeschlossen.

Aus der Annahme der Resolution zur Anwendung der IAS seitens der IOSCO erwächst allerdings noch keine zwingende Bindungswirkung zur Anerkennung durch die nationalen Börsenaufsichtsbehörden. Vielmehr bedarf es einer Transformation durch den jeweiligen Gesetzgeber in das entsprechende nationale Recht. Am 15.11.2007 beschloss die amerikanische Börsenaufsicht SEC, ab 2009 bei in den USA notierten ausländischen Unternehmen auf eine Überleitungsrechnung auf US-GAAP zu verzichten, wenn diese IFRS (in der Originalversion) anwenden.