Um den (Brutto-) Cash Flow auf indirektem Wege zu ermitteln, werden die Positionen, die nicht zahlungswirksam sind, aus dem Jahresüberschuss herausgerechnet. Das Grundschema für die indirekte und häufiger angewendete Berechnung des Cash Flows sieht wie folgt aus:
Jahresüberschuss
- nicht zahlungswirksame Erträge
+ nicht zahlungswirksame Aufwendungen
= Cash Flow i.e.S.
Zu den nicht zahlungswirksamen Aufwendungen zählen u.a.:
- Einstellungen in die Rücklagen
- Erhöhung des Gewinnvortrages
- Abschreibungen
- Erhöhung der Sonderposten mit Rücklageanteil
- Erhöhung der Rückstellungen
- Bestandminderung an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
Zu den nicht zahlungswirksamen Erträgen zählen u.a.:
- Entnahme aus Rücklagen
- Minderung des Gewinnvortrages
- Zuschreibungen
- Auflösung von Wertberichtigungen
- Minderung der Sonderposten mit Rücklageanteil
- Auflösung von Rückstellungen
- Bestandserhöhungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
- Aktivierte Eigenleistungen
Beispiel zur Kapitalflussrechnung
Schauen Sie sich abschließend ein Beispiel zur Kapitalflussrechnung in diesem Video an:
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Lösung: Cash Flow - Indirekte Methode
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Lösung: Cash Flow - Indirekte Methode (Aufgaben zur Prüfungsvorbereitung) aus unserem Online-Kurs Bilanz nach IAS / IFRS (Internationale Rechnungslegung) interessant.