Grundlegende und wesentlich Segmentinformationen sind gemäß IFRS 8 solche, die sich in der folgenden Aufgliederung wiederfinden lassen:
Segmentergebnis: IFRS 8 sieht hierfür keine Definition vor, was auf das Management Approach zurückzuführen ist, nach dem die Ergebnisgröße für die interne Steuerung und Berichterstattung zu verwenden ist. Als Beispiele lassen sich hier der kalkulatorische Gewinn des internen Rechnungswesens oder das Periodenergebnis nach IFRS aufzählen. Folglich ist eine Bereitstellung der Bewertungsmethoden zur Berechnung des kalkulatorischen Gewinns erforderlich, um auf diese Weise die Ermittlung des Periodenerfolges nach IFRS zu ermöglichen.
Segmentabschreibungen: Diese beinhalten sowohl die Abschreibungen des materiellen als auch des immateriellen Segmentvermögens.
Segmenterträge mit fremden Dritten: Darstellung der positiven Komponente des Segmentergebnisses, wobei es sich an dieser Stelle um die Umsatzerlöse handelt.
Intersegmentäre Umsatzerlöse: Erträge, die durch Lieferungen und Leistungen zwischen den einzelnen Segmenten erzielt werden, wobei unternehmensinterne Verrechnungspreise für die Bewertung zuständig sind.
Segmentvermögen: Dieses umfasst sowohl materielle als auch immaterielle Assets, welche zugehörig zu einem bestimmten Segment sind. Nach dem Management Approach erfolgt keine verbindliche Bewertung dieses Vermögens. Bewertungsmethoden gilt es nur dann anzugeben, sofern sich eine Abweichung von der IFRS-Bewertung ergibt.
Segmentinvestitionen: Angabe des Betrages, der für längerfristig nutzbare Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (= Assets) neu aufgewendet wurde.
Zinsaufwendungen und -erträge: Aufwendungen oder Erträge, welche durch die Nutzung bzw. Überlassung von Fremdkapital entstehen.
Zahlungswirksame Größen: Die Angabe grundlegender und wesentlicher zahlungsunwirksamer Aufwendungen und Erträge sind für die indirekte Berechnung des Cash flows für jedes Segment zwingend notwendig. Nicht dazu gehören jedoch Abschreibungen, die gesondert erfasst werden.
Zusätzlich zu den beschriebenen Segmentangaben sind bestimmte Zusatzinformationen erforderlich. Demnach gilt es, neben der Ermittlung interner Verrechnungspreise und den Angaben zu den Bewertungsmethoden, weitere Angabepflichten zu erfüllen. Hierfür sind beispielsweise Vorjahresangaben und die Auswirkungen bei der Änderung der Bewertungsmethoden nennen.
Die Überleitungsrechnung sorgt dafür, dass die Segmentinformationen mit den Daten der Bilanz und GuV-Rechnung identisch sind, wobei sie die Teilgrößen mit den Gesamtgrößen der GuV-Rechnung miteinander verknüpft. Es entsteht eine Verbindung der Segmentebene und der Unternehmensebene. Des Weiteren ist die Überleitungsrechnung gemäß IFRS notwendig und vorgeschrieben, um bestimmte Größen ermitteln zu können. Dazu gehören:
Segmenterträge
Segmentvermögen
Segmentergebnisse
sonstige wesentliche Segmentdaten.
Um den Aufbau einer Segmentberichterstattung mit einer Überleitungsrechnung zu verdeutlichen, ist nachfolgende Abbildung zu betrachten: Ausgangspunkt sind drei berichtspflichtige Segmente sowie ein Sammelsegment. Die Werte, die sich auf der Unternehmensebene ergeben, spiegeln sich in der letzten Spalte wieder, wobei die gesamten externen Segmenterträge von 900.000 € gleichzusetzen sind mit den Umsatzerlösen, welche in der GuV-Rechnung an Ausdruck erlangen.
Segmentberichterstattung | ||||||
Segment 1 | Segment 2 | Segment 3 | Übrige Bereiche | Überleitung | Unternehmen | |
Segment- erträge (extern) | 245.000,00 | 285.000,00 | 305.000,00 | 65.000,00 | 900.000,00 € | |
Segment- ertäge (intern) | 14.000,00 € | 7.000,00 € | 16.000,00 € | 8.000,00 € | -45.000,00 € | |
Summe | 259.000,00 € | 292.000,00 € | 321.000,00 € | 73.000,00 € | -45.000,00 € | 900.000,00 € |
Segment- ergebnis | 47.000,00 € | 69.000,00 € | 105.000,00 € | 11.000,00 € | 8.000,00 € | 240.000,00 € |
Erläuterung zum Aufbau der Segmentberichterstattung:
erste Zeile: externe Segmenterträge, welche sich durch den Absatz an fremde Dritte entwickeln.
zweite Zeile: interne Segmenterträge, die durch interne Leistungen verursacht werden. Segment 1 weist interne Leistungen von 14.000 € auf, welche sich auf die weiteren Segmente beziehen.
dritte Zeile: die Summe der internen Leistungen zeigt sich in der Spalte Überleitung, wobei diese dann in der Überleitungsrechnung in der Summenzeile rückgängig gemacht werden. Würde dieses Vorgehen vernachlässigt werden, so würde eine Doppelzählung auftreten. Die Begründung liegt darin, dass der interne Umsatz als eine Vorleistung betrachtet werden kann und aufgrund dessen nicht zusätzlich erfasst werden darf. Folglich werden die internen Segmenterträge von 45.000 € mit Hilfe der Überleitungsrechnung wieder abgezogen.
vierte Zeile: Addiert man die Segmentergebnisse der einzelnen Segmente, so erhält man in der GuV-Rechnung (Unternehmensebene) das Betriebsergebnis.
Tritt eine Verminderung der Umsatzerlöse um kalkulatorische Kosten auf der Segmentebene auf, so sind Korrekturen in der Überleitungsrechnung notwendig.
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