Für erworbene Vermögenswerte gilt das Prinzip, dass diese zu Anschaffungskosten zu aktivieren sind. Unter Anschaffungskosten (= Costs of purchase) versteht man folgende vier Positionen:
Kaufpreis (in den meisten Fällen ohne Umsatzsteuer, d.h. netto)
abzgl. Anschaffungspreisminderungen
zzgl. Anschaffungsnebenkosten
zzgl. nachträglichen Anschaffungskosten.
Merke
Kommen wir zu den einzelnen Positionen der Anschaffungskosten.