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Bilanz nach IAS / IFRS - Anschaffungskosten

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Bilanz nach IAS / IFRS

Anschaffungskosten

Für erworbene Vermögenswerte gilt das Prinzip, dass diese zu Anschaffungskosten zu aktivieren sind. Unter Anschaffungskosten (= Costs of purchase) versteht man folgende vier Positionen:

  • Kaufpreis (in den meisten Fällen ohne Umsatzsteuer, d.h. netto)

  • abzgl. Anschaffungspreisminderungen

  • zzgl. Anschaffungsnebenkosten

  • zzgl. nachträglichen Anschaffungskosten.

Merke

Hier klicken zum AusklappenEntscheidend ist, dass nur und ausschließlich Einzelkosten zu den Anschaffungskosten zählen. Das bedeutet insbesondere, dass Gemeinkosten (die also nicht einzeln dem Kostenträger zugeordnet werden können) nicht zu den Anschaffungskosten zählen. 

Kommen wir zu den einzelnen Positionen der Anschaffungskosten.