a) Bewertet werden muss mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und Fair Value abzgl. Veräußerungskosten. Man rechnet daher
RBW = min{Buchwert; Fair Value – Cost to sell}
= min{300.000; 330.000 – 10.000}
= min{300.000; 320.000}
= 300.000 €
Der Restbuchwert ist damit der anzusetzende Wert, bewertet wird das Fabrikgebäude mit 300.000 €, kein zusätzlicher Aufwand entsteht.
b) Der Fair Value abzgl. der Veräußerungskosten liegt bei 250.000 – 10.000 = 240.000 €. Damit kommt dieser Wert zur Anwendung, die Bewertung des Fabrikgebäudes erfolgt also in Höhe von 240.000 €. Es ist eine Abwertung in Höhe von 300.000 – 240.000 = 60.000 € vorzunehmen, es entsteht in der entsprechenden Höhe ein zusätzlicher Aufwand in der GuV-Rechnung (= impairment loss).
c) Es wird eine Aufwertung vorgenommen, denn es hat eine Wertsteigerung stattgefunden. Die Bewertung erfolgt am Ende des Jahres 01 mit 270.000 €. Es findet eine Aufwertung in Höhe von 270.000 – 250.000 = 20.000 € statt. Diese Aufwertung ist erfolgswirksam und findet daher Eingang in die GuV-Rechnung.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Aufgabe: Bewertung von Gebäuden
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Aufgabe: Bewertung von Gebäuden (Grundlagen der IFRS-Rechnungslegung) aus unserem Online-Kurs Bilanz nach IAS / IFRS (Internationale Rechnungslegung) interessant.