Bei der Zeitbezugsmethode, die erfolgswirksam ist, wird zunächst das erweiterte Niederstwertprinzip beachtet.
Dies lautet: Erweitertes Niederstwertprinzip!
Man vergleicht die Buchwerte zu historischen Kursen mit den Zeitwerten zu Stichtagskursen.
Dies ist hierbei wichtig beim Sachanlagevermögen als auch bei den Vorräten. Der Buchwert der Sachanlagen zum historischen Kurs beträgt 240/3 = 80 €, der Zeitwert der Sachanlagen zum Stichtagskurs lautet 250/5 = 50 €.
Im Anlagevermögen, zu dem die Sachanlagen gehören, gilt das gemilderte Niederstwertprinzip. Da die Kursschwankung nicht dauerhaft ist (nach Aufgabenstellung), darf keine Abschreibung auf 50 € vorgenommen werden. Bei dauerhafter Wertminderung müsste auf 50 € abgeschrieben werden. Insgesamt stehen also die Sachanlagen bei der Zeitbezugsmethode mit 80 € in der Bilanz. Die Vorräte hingegen gehören zum Umlaufvermögen. Der Buchwert der Forderungen zum historischen Wert lautet 180/3 = 60 €, der Zeitwert der Vorräte zum Stichtagskurs hingegen 190/5 = 38 €.
Da im Umlaufvermögen das strenge Niederstwertprinzip gilt, muss auf 38 € abgeschrieben werden. Damit erhält man folgende Bilanz:
Aktiv | Betrag (€) | Passiva | Wechselkurs | Betrag (€) |
Sachanlagen | 80 € | Gez. Kap. | (90:3) | 30 € |
Vorräte | 38 € | KRL. | (120:3) | 40 € |
Forderungen (5:1) | 36 € | GRL. | (120:3) | 40 € |
Liquide Mittel | 22 € | Jahr. | 46 € | |
Bankverbindung | (100:5) | 20 € | ||
∑ | 176 € | ∑ | 176 € |
Man beachte, dass die Vorräte zum Wechselkurs 5:1 umgerechnet werden. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Aufwendungen und Erträge zu den tatsächlichen Transaktionskosten, vereinfachend aber zu Durchschnittskosten umgerechnet. Wenn sie sich hingegen auf Wertveränderungen bilanzieller Größen beziehen, so werden sie wie diese umgerechnet, hier also zum Wechselkurs von 3:1.
Hierbei sind folgende Anmerkungen wichtig:
Zunächst muss der Jahresüberschluss mit 46 € so ausgerechnet werden, dass er für die Bilanz (!) passt. Hier erhält man also die 46 €, damit oben in der Bilanz die Summe von 176 €, die auf der Aktivseite steht, auch auf der Passivseite errechnet wird. Weil damit der Jahresüberschluss bei 46 € liegt, muss die bilanzielle Umrechnungsdifferenz folglich bei -10 € liegen.
Position | Wechselkurs | Betrag (€) |
Umsätze | (4:1) | 250 € |
+ sonstige Erträge | (4:1) | 37,5 € |
- Material- und Personalaufwendungen | (4:1) | 200? € |
- Abschreibungen auf Sachanlagen | (70:3) | 23,33 € |
= vorläufiger Jahresüberschuss | 64,17 € | |
Umrechnungsdifferenz der GUV | (280/5) = 56 56 – 64,17 = - 8,17 | - 8,17 € |
= vorläufiger Jahresüberschuss umgerechnet | 56 € | |
bilanzielle Umrechnungsdifferenz | - 10 € | |
Jahresüberschuss | 46 € |
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Es folgt nun das Kapitel "Selektierte Rechnungslegungsvorschriften für den Einzelabschluss nach IFRS".
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