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Konzernbilanz nach Handelsrecht - Modifizierte Stichtagskursmethode

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Konzernbilanz nach Handelsrecht

Modifizierte Stichtagskursmethode

Die modifizierte Stichtagskursmethode wird vom HGB explizit verlangt nach § 308 HGB.

Sie verläuft folgendermaßen:

Methode

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SCHEMA: MODIFIZIERTE STICHTAGSKURSMETHODE:

  1. Umrechnung der GuV-Positionen zum Durchschnittskurs
  2. Der Jahresüberschuss ist dann auch zum Durchschnittskurs umgerechnet. Übernimm diesen in die Bilanz.
  3. Rechne die anderen Positionen des (bisherigen) Eigenkapitals zum historischen Kurs um.
  4. Rechne alle weiteren Bilanzpositionen zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag um.
  5. Man erhält eine Umrechnungsdifferenz aus UR = Summe Aktivseite abzgl. bisherige (!) Summe der Passivseite aus den Schritten 2 – 4.
  6. Stelle diese Umrechnungsdifferenz (erfolgsneutral) ins Eigenkapital ein.

Die modifizierte Stichtagskursmethode ist erfolgsneutral, weil die Umrechnungsdifferenz als Sonderposten im Eigenkapital ausgewiesen wird. Erträge und Aufwendungen werden zum Durchschnittskurs umgerechnet, da sie zeitraumbezogene Größen sind.

In der Bilanz wird das Eigenkapital zum historischen Kurs umgerechnet (mit Ausnahme des Jahresüberschusses, der, wie oben erwähnt, zum Durchschnittskurs aus der GuV erscheint), alle weiteren Bilanzpositionen werden zum Stichtagskurs umgerechnet, denn die Bilanz ermittelt zum Bilanzstichtag die Werte von Vermögensgegenständen und Schulden).

Zu den Zahlen des vorherigen Beispiels halten wir zunächst die Wechselkursentwicklung nochmals fest:

  • historischer Kurs: 0,33 €/Dollar

  • Bilanzstichtagskurs: 0,2 €/Dollar

  • Durchschnittskurs: 0,25 €/Dollar.

Man kalkuliert (Schritt 1 des o.e. Schemas) zunächst die GuV:

Umsätze (= 1.000*0,25)

250,00 €

sonstige Erträge (= 150*0,25)

37,50 €

Material- und Personalaufwand (= 800*0,25)

200,00 €

Abschreibungen (= 70*0,25)

17,50 €

Jahresüberschuss (=280*0,25)

70,00 €

Der Jahresüberschuss von 70 € wird in die Bilanz übernommen (Schritt 2). Dann rechnet man das Eigenkapital um (Gezeichnetes Kapital, Kapital- und Gewinnrücklagen) (Schritt 3) und danach die Aktivseite und die Bankverbindlichkeiten (Schritt 4).

Aktiva

 

Passiva

 

Sachanlagen

(240*0,2)

48 €

Gezeichnetes Kapital

(= 90*0,333)

30 €

Finanzanlagen

(= 180*0,2)

36

Kapitalrücklagen

(= 120*0,333)

40 €

Vorräte

(= 180*0,2)

36 €

Gewinnrücklagen

(= 120*0,333)

40 €

Forderungen

(= 180*0,2)

36 €

Umrechnungsdifferenz

???

Liquide Mittel

(= 110*0,2)

22 €

Jahresüberschuss

(= 280*0,25)

70,00 €

  

Bankverbindlichkeiten

(= 280*0,2)

56,00 €

 

178,00 €

 

178,00 €

Schließlich fehlt noch die Umrechnungsdifferenz als

UR = Summe Aktivseite abzgl. bisherige (!) Summe der Passivseite aus den Schritten 2 – 4

= 178 – (30 + 40 + 40 + 70 + 56)

= 178 – 223

= -58.

Folglich ist ein Unterschiedsbetrag in Höhe von -58 € vonnöten, um die Bilanzsummen gleichzumachen.

Aktiva

 

Passiva

 

Sachanlagen

(240*0,2)

48 €

Gezeichnetes Kapital

(= 90*0,333)

30 €

Finanzanlagen

(= 180*0,2)

36

Kapitalrücklagen

(= 120*0,333)

40 €

Vorräte

(= 180*0,2)

36 €

Gewinnrücklagen

(= 120*0,333)

40 €

Forderungen

(= 180*0,2)

36 €

Umrechnungsdifferenz

-58

Liquide Mittel

(= 110*0,2)

22 €

Jahresüberschuss

(= 280*0,25)

70,00 €

  

Bankverbindlichkeiten

(= 280*0,2)

56,00 €

 

178,00 €

 

178,00 €

Hierbei werden das Sachanlagevermögen, die Vorräte, die Forderungen, die liquiden Mittel als auch die Bankverbindlichkeiten zum Stichtagskurs von 5:1 umgerechnet, das gezeichnete Kapital, die Kapitalrücklagen, die Gewinnrücklagen werden zum historischen Kurs, der Jahresüberschuss wird zum Durchschnittskurs umgerechnet.

Die Umrechnungsdifferenz von 58 € errechnet sich dadurch, dass auf der linken Seite der Bilanz 178 € als Bilanzsumme resultiert, auf der rechten Seite der Bilanz hingegen 30 + 40 + 40 + 70 + 56 = 236 €. Um also auf die Bilanzsumme von 178 € zu kommen, ist eine Umrechnungsdifferenz in Höhe von - 58 € auf der Passivseite notwendig.

Methode

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REGEL UMRECHNUNGSDIFFERENZ:

Die Umrechnungsdifferenz ist also eine bilanzielle Umrechnungsdifferenz und wirkt sich nicht auf den Jahresüberschuss aus. Sie wird ausschließlich dadurch kalkuliert, dass die Bilanz - gewissermaßen mit Gewalt - auf die Bilanzsumme der anderen Seite kommen muss.