In die konsolidierte GuV (= Konzern-GuV) sind die Positionen der Einzel-GuVs
nach dem Recht der Mutter und
vollständig
aufzunehmen.
Im Rahmen der GuV-Konsolidierung sind
innerbetriebliche Umsätze sowie
innerkonzernliche Aufwendungen und Erträge
zu bereinigen.
Beispiel
Auf Konzernebene hingegen ist beides nicht angefallen, denn nach der Einheitstheorie (= Betriebsstättenfiktion) kann nicht der eine Teil der Unternehmung „zulasten“ eines anderen Teils einen Gewinn erzielen.
Merke
- Es besteht bei der Erstellung der Konzernbilanzen die Methoden der Voll- und der Teilkonsolidierung. Konzern-GuVs hingegen werden stets durch Vollkonsolidierung gewonnen.
- Eine Konzern-GuV kann auch Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Geschäften mit nicht konsolidierten Konzernunternehmen beinhalten.
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