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Bilanz nach IAS / IFRS - Vollständige Beherrschung

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Bilanz nach IAS / IFRS

Vollständige Beherrschung

Unter vollständiger Beherrschung verstehen wir hier, dass das Stimmrecht der Mutter bei der Tochter bei 100 % liegt. Minderheitsgesellschafter existieren also nicht.

Die Konzernbilanz entsteht nicht einfach durch simple Addition der Einzelbilanzen von Mutter und Tochter, denn die Beteiligung der Mutter an der Tochter und das Eigenkapital der Tochter würden gewissermaßen doppelt gezählt. Da die Mutter mit dem Erwerb der Tochter deren Eigenkapital erwirbt, müssen vielmehr beide Positionen wegkonsolidiert werden. Es entsteht hierbei ein möglicher Goodwill.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenGegeben sei die folgende Bilanz der Mutter-AG (MU)

Bilanz MU

Sonstiges langfristiges Vermögen

1500

Eigenkapital

2000

Beteiligung

2000

Fremdkapital

2300

kurzfristiges Vermögen

800

  

4300

4300
 und die Bilanz der Tochter-AG (TU):
 

Bilanz TU

Sonstiges langfristiges Vermögen

800

Eigenkapital

1600

kurzfristiges Vermögen

1500

Fremdkapital

700

2300

2300

 

Beide Unternehmen sind im gleichen Konzernkreis miteinander verbunden. Es mögen bei der Tochter folgende stille Reserven und stille Lasten vorhanden sein:

stille Reserven des langfristigen Vermögens

120

stille Reserven des kurzfristigen Vermögens

80

stille Lasten im Fremdkapital

40

Die Mutter ist zu 100 % an der Tochter beteiligt.

Wie funktioniert die Kapitalkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode?

Wir werden im Folgenden die anfängliche Konsolidierung sogenannte Erstkonsolidierung durchgehen, um dann zu klären, welche Tätigkeiten in den Folgeperioden durchgeführt werden müssen, dies entspricht der Folgekonsolidierung.