Methode
SCHEMA Folgekonsolidierung MIT MinderheitsgesellschafterN:
1. Schreibe wie üblich die (vereinheitlichten) Einzelbilanzen von Mutter und Tochter auf
2. Löse die stillen Reserven und die stillen Lasten bei der Tochter in voller Höhe auf.
3. Wiederhole die Buchungen der Erstkonsolidierung, d.h. buche die Beteiligung der Mutter an der Tochter und außerdem das (anteilige) Eigenkapital (mit Ausnahme des Jahresüberschusses) der Tochter weg. Erhalte den Geschäfts- oder Firmenwert, welcher komplett der Mutter zugeschlagen wird und nicht etwa aufgeteilt wird zwischen Mehrheits- und Minderheitsgesellschaftern.
4. Buche die Anteile anderer Gesellschafter ein, nämlich durch den Buchungssatz
anteiliges Eigenkapital der Tochter und
Minderheitenanteil am Jahresüberschuss an Anteile anderer Gesellschafter.
5. Dann erst erfolgt die eigentliche Folgekonsolidierung, zunächst für den Mehrheitsgesellschafter, nämlich die Verteilung des GoFs, der stillen Reserven und der stillen Lasten auf die jeweiligen Laufzeiten. Dies erfolgt durch den Buchungssatz
Jahresüberschuss der Tochter, der den Mehrheitsgesellschaftern zusteht
an GoF (für die Mehrheitsgesellschafter)
an Anlagevermögen (bei Mehrheitsgesellschaftern)
an Umlaufvermögen (bei Mehrheitsgesellschaftern)
6. Schließlich erfolgt die Folgekonsolidierung für die Minderheitsgesellschafter. Hier werden die stillen Reserven anteilig (mit dem Minderheitenanteil) auf die Laufzeit der aufgelösten stillen Reserven verteilt. Etwaige Differenzen erhöhen bzw. senken den Anteil anderer Gesellschafter.
7. Die Konzernbilanz errechnet sich wie üblich durch Summierung der Summenbilanz und der Konsolidierungsbuchungen. Bilde die Konzernbilanz ...
- durch Addition, wenn gleiche Posten auf derselben Seite stehen,
- durch Subtraktion, wenn gleiche Posten auf unterschiedlichen Seiten stehen.
Beispiel
Am 31.12. des Jahres 04 erwirbt die Mutter-AG aus Bonn für 500.000 € die Tochter-AG mit Sitz in Braunschweig. Die Vermögensgegenstände der Tochter haben einen Bilanzwert von 300.000 € und einen Zeitwert von 350.000 €. Das gezeichnete Kapital der Mutter liegt bei 1.000.000 €, jenes der Tochter bei 250.000 €. Die Gewinnrücklage von Mutter und Tochter liegen bei 300.000 € und 50.000 €. Die Mutter hat außerdem noch diverse Vermögensgegenstände im Wert von 800.000 € in ihrer Bilanz. Die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände liegt bei zwei Jahren, der Firmenwert wird über fünf Jahre verteilt. Der Jahresüberschuss des Jahres 04 liegt bei der Mutter-AG bei 300.000 €, bei der Tochter-AG bei 20.000 €.
Erstelle die Konzernbilanz zum 31.12. des Jahres 05.
Klarstellend sei gesagt, dass der Beteiligungsbuchwert von 500 € nun für die 80 % Beteiligung gilt.
Posten | MU | TU | Summenbilanz | Konsolidierung | Konzernbilanz | |||||
A | P | A | P | A | P | S | H | A | P | |
FW | 260 | 52 | 160 | |||||||
Verm.gg | 800 | 300 + 50 | 1150 | 25 | 1125 | |||||
Anteile | 500 | 500 | 500 | |||||||
Gez.Kap. | 1000 | 250 | 1250 | 200 50 | 1000 | |||||
NBRL | 50 | 50 | 40 (0,8*50) 10 (0,2*50) | |||||||
JÜ | 300 | 50 | 350 | 82 | 268 | |||||
Anteile anderer Ges. | 5 | 70 | ||||||||
Σ | 1300 | 1300 | 350 | 350 | 1650 | 1650 | 647 | 647 | 1285 | 1285 |
Die Berechnung ist bis zur Summenbilanz identisch mit jenen bei Erst- und Folgekonsolidierungen, die wir bisher besprochen hatten.
Dann erfolgt die Erstkonsolidierung wieder durch
Gezeichnetes Kapital (0,8*250=) 200
Rücklage (0,8*50=) 40
GoF 260 an Beteiligung 500.
Für die Minderheitsgesellschafter errechnet man die Anteile anderer Gesellschafter als
Gezeichnetes Kapital (0,2*250=) 50
NBRL (0,2*50=) 10
Jahresüberschuss (0,2*50=) 10 an Anteile anderer Gesellschafter 70.
Die eigentliche Folgekonsolidierung und damit die Minderung des Jahresüberschusses auf Konzernebene erfolgt durch
Jahresüberschuss-Minderung auf Konzernebene 72 an GoF 52
Vermögensgegenstände 20.
Der GoF wird auf seine Laufzeit von fünf Jahre verteilt durch 260/5 = 52. Da er allein den Mehrheitsgesellschaftern zugerechnet wird, erfolgt hier keine Aufteilung. Die Abschreibung der Vermögensgegenstände ist hingegen nur anteilig für die Mehrheitsgesellschafter zu rechnen als 50*0,8*(1/2) = 20.
Man wertet außerdem die Anteile anderer Gesellschafter ab durch den Buchungssatz
Anteile anderer Gesellschafter 5 an Vermögensgegenstände (50*0,2*(1/2) =) 5.
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