ZU DEN KURSEN!

Bilanz nach IAS / IFRS - Erstkonsolidierung

Kursangebot | Bilanz nach IAS / IFRS | Erstkonsolidierung

Bilanz nach IAS / IFRS

Erstkonsolidierung

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenGegeben sei die folgende Bilanz der Mutter-AG (MU)

Bilanz MU

Sonstiges Anlagevermögen

1500

Eigenkapital

2000

Beteiligung

2000

Fremdkapital

2300

Umlaufvermögen

800

  

4300

4300
 und die Bilanz der Tochter-AG (TU):
 

Bilanz TU

Sonstige Anlagevermögen

800

Eigenkapital

1600

Umlaufvermögen

1500

Fremdkapital

700

2300

2300

 

Beide Unternehmen sind im gleichen Konzernkreis miteinander verbunden. Es mögen bei der Tochter folgende stille Reserven und stille Lasten vorhanden sein:

stille Reserven des Anlagevermögens

120

stille Reserven des Umlaufvermögens

80

stille Lasten im Fremdkapital

40

Die Mutter ist zu 80 % an der Tochter beteiligt.

Wie funktioniert die KapitalKonsolidierung nach der Neubewertungsmethode?

Man rechnet zunächst wie oben, löst also die stillen Reserven komplett auf, rechnet dieselbe Summenbilanz. In der Konsolidierung aber wird zunächst der Minderheitenanteil errechnet als

Anteile anderer Gesellschafter = Minderheitenquote·neubewertetes Eigenkapital

= Minderheitenquote·(altes EK + stille Reserven – stille Lasten)

= 0,2·(1600 + 120 + 80 – 40)

= 0,2·1.760

= 352.

Hiernach rechnet man den Goodwill aus als

Goodwill = Beteiligungswert bei der Mutter + Anteile Minderheitsgesellschafter – neubewertetes Eigenkapital

= 2.000 + 352 – 1.760

= 592.

Man erhält

 

Mutter-

unternehmen

Tochter-

unternehmen

Summen-

bilanz

Konsolidierung

S H

Konzern-

bilanz

Geschäfts- oder Firmenwert

   

592

 

592

sonstiges Anlagevermögen

1500

920

2420

  

2420

Beteiligung

2000

 

2000

 

2000

 

Umlaufvermögen

800

1580

2380

  

2380

Summe

4300

2500

6800

  

5392

Eigenkapital

2000

1760

3760

1760

 

2000

Anteile anderer Gesellschafter

    

352

352

Fremdkapital

2300

740

3040

  

3040

Summe

4300

2500

6800

  

5392

Neubewertungsmethode mit Minderheitsgesellschaftern