Ein zu bilanzierender Goodwill, auch "Geschäfts- oder Firmenwert" genannt, entsteht üblicherweise im Rahmen eines Unternehmenserwerbs und stellt den Unterschiedsbetrag zwischen dem bilanziellen Substanzwert des erworbenen Unternehmens (Vermögen abzgl. Schulden) und dem Kaufpreis dar, welcher für das Unternehmen gezahlt wurde.
Dabei ist grundsätzlich nur ein positiver Goodwill (d.h. der Kaufpreis des Unternehmens übersteigt den Substanzwert) in der Bilanz aktivierbar. Unterschreitet der gezahlte Kaufpreis den Substanzwert, spricht man von einem negativen Goodwill. Dieser kann aus schlechten Ertragsaussichten des erworbenen Unternehmens ("Badwill") oder - in einem für den Erwerber günstigeren Fall - aus einer vorteilhaften Ausgestaltung des Unternehmenskaufs resultieren ("Lucky Buy").
Merke
Im Einzelabschluss wird ein Goodwill ausschließlich durch einen Asset Deal begründet, im Konzernabschluss ausschließlich durch einen Share Deal.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Aufgabe: Share Deal / Asset Deal
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Aufgabe: Share Deal / Asset Deal (Wiederholungsfragen zur Internationalen Rechnungslegung) aus unserem Online-Kurs Bilanz nach IAS / IFRS (Internationale Rechnungslegung) interessant.
-
Funktionen des Konzernabschlusses
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Funktionen des Konzernabschlusses (Internationale Konzernrechnungslegung) aus unserem Online-Kurs Bilanz nach IAS / IFRS (Internationale Rechnungslegung) interessant.