Der Goodwill wird zunächst angesetzt indem der Gesamt-Fair Value des erworbenen Unternehmens abzüglich des Fair Value des Nettovermögens errechnet wird. Man errechnet den Goodwill indem man den Kaufpreis – (Zeitwert Vermögen – Zeitwert Schulden) berechnet.
Hierbei ist für den Fair Value wichtig, dass er von einem
sachkundigen und
unabhängigen Erwerber
für das gesamte Unternehmen bezahlt würde,
wenn für diesen kein Kauf- oder Verkaufsdruck besteht.
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