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Bilanz nach IAS / IFRS - Erstbewertung GoF

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Bilanz nach IAS / IFRS

Erstbewertung GoF

Der Goodwill wird zunächst angesetzt, indem der Gesamt-Fair Value des erworbenen Unternehmens abzüglich des Fair Value des Nettovermögens errechnet wird. Man errechnet den Goodwill, indem man den Kaufpreis – (Zeitwert Vermögen – Zeitwert Schulden) berechnet.

Hierbei ist für den Fair Value wichtig, dass er von einem

  • sachkundigen und

  • unabhängigen Erwerber

  • für das gesamte Unternehmen bezahlt würde,

  • wenn für diesen kein Kauf- oder Verkaufsdruck besteht.