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Bilanz nach IAS / IFRS - Erstbewertung

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Bilanz nach IAS / IFRS

Erstbewertung

Die Erstbewertung immaterieller Vermögenswerte erfolgt mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, je nachdem, ob der Vermögensgegenstand selbsterstellt wurde oder fremdbeschafft ist. Es ist der Standard IAS 38 zu beachten.

Merke

Hier klicken zum AusklappenEs treten beim Ansatz selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte im Anlagevermögen in der IFRS-Bilanz latente Steuern auf, denn § 5 Abs. 2 EStG verbietet den Ansatz eines solchen Postens. Insofern entsteht eine zeitliche Gewinndifferenz, denn das Ergebnis des Handelsrechts ist zunächst höher als das steuerrechtliche, was sich in den Folgejahren umkehrt.