Der Konzernabschluss fasst Einzelabschlüsse rechtlich selbstständiger, allerdings wirtschaftlich abhängiger und dominierter Unternehmen dar. Wir müssen deutlich auseinanderhalten, welchen Zweck, welche Funktion,
- ein Einzelabschluss und
- ein Konzernabschluss
haben.
Ein Einzelabschluss hat eine
Informationsfunktion und eine
Zahlungsbemessungsfunktion.
Die Informationsfunktion informiert die Öffentlichkeit über die Lage der Unternehmung.
Die Zahlungsbemessungsfunktion dient sowohl den Eignern der Unternehmung als auch dem Staat, genauer gesagt dem Fiskus, seine Ansprüche zu formulieren.
Der Konzernabschluss hingegen hat einzig und allein die Aufgabe, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer geschlossenen Gruppe rechtlich selbstständiger Unternehmen zu vermitteln.
Merke
Dies folgt aus dem Punkt, dass der Konzern nicht als Rechtsperson existiert und also auch nicht Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Die Ansprüche werden aus den Einzelunternehmen gezogen, nicht aber aus dem Konzernverbund.
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