Je nach Unterscheidungsmerkmal differenziert man unterschiedliche Konzerne:
- Verhältnis der Konzernunternehmen
- Unterordnungskonzern
- Gleichordnungskonzern
- Produktionsstufe der Konzernunternehmen
- horizontaler Konzern
- vertikaler Konzern
- anorganischer Konzern
- Art des Zusammenschlusses
- faktischer Konzern
- Vertragskonzern
- Stufen der Beteiligung
- einstufiger Konzern
- mehrstufiger Konzern.
Bei einem Unterordnungskonzern leitet eine Obergesellschaft den Konzern.
Die Unterordnungskonzerne unterteilt man in
- faktische Konzerne,
- Vertragskonzerne und
- Eingliederungskonzerne.
Ein faktischer Konzern ist nicht durch einen Unternehmensvertrag abgesichert, wohl aber wird die Beherrschungsmöglichkeit tatsächlich ausgeübt. Bei einem Vertragskonzern wiederum begründet ein Beherrschungsvertrag die Ausübung der Kontrolle der Mutter über die Tochter. Ein Eingliederungskonzern ist die engste Verbindung zwischen zwei rechtlich selbständigen Unternehmen.
Die Unternehmen eines Gleichordnungskonzern hingegen stehen sich gleichrangig gegenüber. Unter einem horizontalen Konzern versteht man Unternehmen der gleichen Branche, vertikal hingegen sind Konzerne mit Firmen aus aufeinander folgenden Produktionsstufen. Bei anorganischen Konzernen kommen die Unternehmen aus verschiedenen Branchen.
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