Aufgabe:
Was sind die Anforderungen an den Abschlussprüfer nach IDW?
Vertiefung
Lösung:
Der Abschlussprüfer hat die Prüfung aus Risikosicht so durchzuführen, dass mit höchstwahrscheinlich Unregelmäßigkeiten aufgedeckt werden können.
Falls es Hinweise oder Ausgangspunkte gibt, die auf einen Betrugsfall oder Unregelmäßigkeiten deuten, muss der Abschlussprüfer diese Hinweise prüfen.
Der Umfang der Abschlussprüfung beinhaltet lediglich den Nachgang zu Unregelmäßigkeiten bzw. Betrugsfällen, die die Rechnungslegung beeinflussen. Hieraus ergeben sich besondere Mitteilungspflichten für den Abschlussprüfer.
Der Abschlussprüfer muss kritisch an die Prüfung herangehen. Seine Befragungen der Vorgesetzten oder des Aufsichtsrates können helfen, gegebenenfalls Unregelmäßigkeiten aufzudecken. Er hat außerdem spezielle Prüfungshandlungen zur Aufdeckung von Fraud-Risiken durchzuführen und die Anwendungen des IKS im Unternehmen zu kontrollieren.
Bei der Jahresabschlussesprüfung muss der Abschlussprüfer das Risikofrüherkennungssystem als auch die Umsetzung der Vorschriften zum Risikomanagement in die Prüfung einbeziehen. Im Falle von Aktiengesellschaften, welche prüfungspflichtig sind, muss der Wirtschaftsprüfer die Effizienz und also die Funktionsfähigkeit des Risikofrüherkennungssystems attestieren. Im Bestätigungsvermerk ist das Ergebnis der Prüfung festzuhalten.
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