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Internes Kontrollsystem - Aufgabe: Risikomatrix

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Internes Kontrollsystem

Aufgabe: Risikomatrix

Aufgabe:

Die X-AG aus Hamburg hat folgende Risikomatrix entwickelt:

Höhe des möglichen Schadens

nicht vorhanden

niedrig

hoch

existenz-gefährdend

Eintrittswahrscheinlichkeit

 

 

 

 

häufig

 

 

 

 

möglich

 

 

 

 

selten

 

 

 

 

eher unwahrscheinlich

 

 

 

 

Ordnen Sie die im Folgenden genannten Risiken in diese Risikomatrix ein. Hierfür setzen Sie den entsprechenden Buchstaben in die richtige Zeile bzw. Spalte der Risikomatrix ein.

A Eine wichtige Maschine wird vom Blitz getroffen und ist nur noch zu 20 % funktionsfähig

B Eine ausländische Betriebsstätte der X-AG wird von der dortigen Regierung verstaatlicht.

C Die Produktionsbedingungen werden durch aktualisierte Technologien stark verändert

D Mit dem Land A bestehen intensive Handelsbeziehungen, plötzlich wird durch ein Embargo der Handel mit dem Land A untersagt.

E Ein Großkunde der X-AG muss Insolvenz anmelden

F Neue Wettbewerber dringen in den Markt ein, den die X AG bisher sehr intensiv bearbeitet hatte.

Vertiefung

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Lösung:

MERKE: Es geht in der Aufgabenstellung darum, die aufgeführten Fälle in die Risiko-Matrix einzuordnen. Für den Prüfling relativ angenehm ist hierbei, dass es insofern keine absolut gesehen richtige oder falsche Antwort gibt, sondern ein relativer Ermessensspielraum durch Argumentation geöffnet werden kann. 

Möglich (aber nicht zwingend) ist deshalb folgende hier angegebene Lösung.

 Zum Ereignis D:

Wenn mit dem Land A intensive Handelsbeziehungen bestehen, so bedeutet ein Embargo des Handels mit diesem Land, dass ein großer Umsatzbereich für das Unternehmen wegbricht. Die Höhe des möglichen Schadens ist deswegen mindestens hoch (existenzgefährdend könnte es durchaus sein, hierfür fehlen allerdings weitere Hinweise). Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist allerdings als eher unwahrscheinlich anzusehen. Deshalb die Einreichung in das Feld Eintrittswahrscheinlichkeit „eher unwahrscheinlich“ und Höhe des möglichen Schadens „hoch“.

 Zum Ereignis F:

 wenn ein Großkunde der X-AG Insolvenz anmeldet, so ist der mögliche Schaden hierdurch hoch. Die Eintrittswahrscheinlichkeit für dieses Ereignis ist jedoch relativ gering. Daher wird das Ereignis, dass der Großkunde Insolvenz anmelden muss, in die Risiko-Matrix an der Stelle Eintrittswahrscheinlichkeit „möglich“ und Höhe des möglichen Schadens „hoch“ eingereiht. 

Höhe des möglichen Schadens

nicht vorhanden

niedrig

hoch

existenz-gefährdend

Eintrittswahrscheinlichkeit

 

 

 

 

häufig

 

 

 

 

möglich

 

 

F, E

 

selten

 

C

 

 

eher unwahrscheinlich

 

A

D

B