ZU DEN KURSEN!

Internes Kontrollsystem - Compliance zur Haftungsvermeidung

Kursangebot | Internes Kontrollsystem | Compliance zur Haftungsvermeidung

Internes Kontrollsystem

Compliance zur Haftungsvermeidung

„Der Begriff Compliance steht für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, regulatorischer Standards und Erfüllung weiterer, wesentlicher und in der Regel vom Unternehmen selbst gesetzter ethischer Standards und Anforderungen“ 

Die Sicherstellung von Compliance ist ein wesentlicher Faktor für den nachhaltigen Erfolg eines Unternehmens.

Compliance ist erforderlich, da:

1. Die Regelungsdichte steigt

Immer mehr Sachverhalte sind durch immer kompliziertere Vorschriften geregelt und in immer mehr Gesetzen finden sich Straf- und Bußgeldvorschriften – damit erhöht sich auch das Risiko von Regelverstößen.

2. Die Risiken der Aufdeckung von Regelverstößen sind hoch.

Das liegt zum einen an Kronzeugenregelungen und Hinweisgebersystemen (ggf. bei Wettbewerbsunternehmen) und zum anderen auch an der besseren Arbeit der Ermittlungsbehörden (z.B. Digitale Betriebsprüfung).

3. Die Sanktionen sind erheblich und werden weiter steigen.

Ein Unternehmensstrafrecht existiert in Deutschland derzeit nicht, da das deutsche Strafrecht nur die Bestrafung natürlicher Personen vorsieht, nicht aber der juristischen Person, für die sie tätig geworden sind. Eine Sanktionsmöglichkeit von Unternehmen besteht derzeit nur im Ordnungswidrigkeitenrecht, vor allem in § 30 OWiG.

Aber auch: Am 22. August 2019 hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (Bundesjustizministerium) den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität vorgelegt. Hauptelement ist der Entwurf eines neuen Gesetzes: Gesetzes zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten (sog. „Verbandssanktionengesetz“ - VerSanG-E). Bei Redaktionsschluss noch im Gesetzgebungsverfahren.