Die Entwicklung der einzelnen Standards erfolgt im Rahmen eines formal definierten Prozesses (due process). Im Rahmen dieses due process durchlaufen die künftigen Standards mehrere Stufen unter Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit. Die Mehrstufigkeit des Verfahrens dient der Sicherstellung einer hohen Qualität der Standards und gemeinsam mit der Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit einer breiten Akzeptanz der Standards. Wesentlich für den Entwicklungsprozess der IFRS ist die Zusammenarbeit mit den nationalen Standardsettern, weshalb einige Mitglieder des Boards die Aufgabe einer Verbindungsperson zu verschiedenen nationalen Standardsettern haben.
Der mehrstufige Entwicklungsprozess potenzieller IFRS ist durch folgende Phasen geprägt:
- Projektvorbereitung,
- Erarbeitung des Diskussionspapiers,
- Erarbeitung des Exposure Draft,
- Verabschiedung und Veröffentlichung des IFRS sowie
- Durchführung eines Post-Implementation Review.
Im Rahmen der Projektvorbereitung ist zunächst der Untersuchungsgegenstand hinreichend präzise abzugrenzen. Insbesondere sind die mit dem Projekt verbundenen Probleme vom Mitarbeiterstab zu identifizieren und zu prüfen. Hierbei ist auf die Vereinbarkeit mit den Regelungen des Conceptual Framework zu achten. Weiterhin sind schon in dieser frühen Phase die nationalen Bilanzierungsmethoden zu erheben und ein Gedankenaustausch mit den nationalen Standardsettern über die entsprechenden Verbindungspersonen (Liaison Members) durchzuführen.
Nach einem ersten Überblick über das Projekt, dessen Problemstellungen und potenzielle Lösungsmöglichkeiten berät das Board mit dem IFRS Advisory Council über eine Aufnahme dieses Projekts in sein Arbeitsprogramm. Anschließend kann die Bestellung eines Advisory Committee durch das Board stattfinden, das für dieses Projekt das Board fachlich beraten soll. Das Board erarbeitet aufgrund des ersten Beratungs- und Koordinierungsprozesses ein Diskussionspapier, welches nach Zustimmung von mehr als der Hälfte der anwesenden Mitglieder des Boards der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. In diesem Diskussionspapier sind bereits die präferierten und die verworfenen Lösungsvorschläge für die mit dem Projekt im Zusammenhang stehenden Rechnungslegungsprobleme dargestellt. Die Kommentierungsfrist dauert i. d. R. 90 Tage.
Auf Basis des Diskussionspapiers und der hierzu eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit entwickelt das Board in der nächsten Stufe den Exposure Draft. Für die Verabschiedung des Exposure Draft ist im Falle von 14 Boardmitgliedern die Zustimmung von mindestens 9 Mitgliedern des Boards erforderlich; bei 13 Boardmitgliedern oder weniger müssen mindestens 8 Boardmitglieder zustimmen. Der Exposure Draft wird der Öffentlichkeit mit einer erneuten Kommentierungsfrist von (i. d. R.) 90 Tagen zugänglich gemacht.
Nach einer Begutachtung der eingehenden Stellungnahmen zum Exposure Draft und ggfs. der Durchführung öffentlicher Anhörungen sowie von Anwendungstests (field tests) erfolgt die Verabschiedung und Veröffentlichung des IFRS; hierzu müssen abermals mindestens 9 der 14 Boardmitglieder zugestimmt haben bzw. bei einer Gesamtzahl von höchstens 13 Boardmitgliedern müssen mindestens 8 Boardmitglieder zugestimmt haben).
Die einzelnen Prozessschritte können im Einzelfall auch wiederholt bzw. um zusätzliche Elemente (z. B. Anhörungen oder Anwendungstests) ergänzt werden, bspw. wenn ein Diskussionspapier, ein Draft oder der endgültige Standard in der vorliegenden Form nicht durch das Board gebilligt werden („Mehrfach-Schleifen”).
Durch die zum 01.03.2010 wirksam gewordene Verfassungsänderung können die Treuhänder in Ausnahmesituationen (z. B. schwere Finanz- oder Wirtschaftskrise) mit qualifizierter Mehrheit einen „Fast Track Due Process“ beschließen. Die Beschleunigung des Due Process besteht insbes. in signifikanten Verkürzungen der Kommentierungszeiträume der Discussion Papers und/oder Exposure Drafts.
Nach einer etwa zweijährigen Anwendungsperiode neuer oder substanziell geänderter Standards wird planmäßig ein Post-Implementation Review durchgeführt. Im Rahmen dieser Nachschau sollüberprüft werden, ob mit dem neuen bzw. substanziell geänderten Standard das Ziel der Verbesserung der Qualität der Finanzberichterstattung erreicht wurde. Zudem sollen Implementierungs- und Anwendungsprobleme dieses Standards aufgedeckt werden, die ggfs. zu Anpassungen dieses Standards führen können.
Bestandteile eines Standards sind
Zielsetzung
Anwendungsbereich (= Scope)
Inhalte
Angaben
In-Kraft-Treten
weitere Teile
Sie sind im Gegensatz zum Framework verbindlich.
Expertentipp
Trotzdem lässt sich sicherlich sagen, dass IAS 1, 2, 7, 8, 10, 16, 17, 23, 27, 28, 36, 37, 38 und 39 besonders wichtig sind...
Hier eine Übersicht über besonders wichtige Standards und den Inhalt:
Standard | Inhalt |
International Accounting Standards | |
IAS 1 | Darstellung des Abschlusses |
IAS 2 | Vorräte |
IAS 7 | Kapitalflussrechnungen |
IAS 8 | Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler |
IAS 10 | Ereignisse nach dem Bilanzstichtag |
IAS 12 | Ertragsteuern |
IAS 16 | Sachanlagen |
IAS 23 | Fremdkapitalkosten |
IAS 27 | Separate Abschlüsse |
IAS 28 | Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures |
IAS 36 | Wertminderung von Vermögenswerten |
IAS 37 | Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen |
IAS 38 | Immaterielle Vermögenswerte |
Wichtige IFRS sind:
Standard | Inhalt |
International Financial Reporting Standards | |
IFRS 2 | Anteilsbasierte Vergütung |
IFRS 3 | Unternehmenszusammenschlüsse |
IFRS 9 | Finanzinstrumente |
IFRS 10 | Konzernabschlüsse |
IFRS 11 | Gemeinsame Vereinbarungen |
IFRS 12 | Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen |
IFRS 16 | Leasingverhältnisse |
Expertentipp
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