Missbrauchsindikatoren (Fraud-Indikatoren) umfassen als Oberbegriff jede vorsätzliche und rechtwidrige Handlung oder schuldhaftes Verhalten, die durch Manager oder durch Mitarbeiter ausgeführt worden sind. Ziel eines funktionierenden IKS ist es, Fraud, also gesetzeswidrigem Verhalten, vorzubeugen, da betrügerisches Verhalten dem Unternehmen großen Schaden zufügen kann.
Missbrauch kann in drei Kategorien unterteilt werden:
Management-Fraud:
der Manager stellt das Unternehmen besser dar als es ist, um bessere Leistungen vom Unternehmen zu erhalten wie z. B. Höhere Prämien oder größere Boni.
Mitarbeiter-Fraud:
Mitarbeiter fälschen Kassenbelege, um z. B. Geld zu unterschlagen.
Begünstigung Dritter:
hier wird Dritten dazu verholfen, Leistungen vom Unternehmen zu erhalten, die ungerechtfertigt sind.
Bei Fraud-Risiken ist zu beachten, dass sie nicht wie alle anderen Kontrollaktivitäten des IKS nach ihrer Wesentlichkeit geordnet werden. Eine zuerst unwesentliche Betrugstat kann ein Indiz für einen größeren Betrugsfall sein, man muss also auch kleineren Fraud-Risiken nachgehen. Im IDW PS 210 ist Fraud folgendermaßen unterteilt:
Die Unregelmäßigkeiten nach dem IDW PS 210 umfassen:
Unrichtigkeiten: keine vorsätzliche Handlung, Fehler wie Vertippen und Versehen
Verstöße i.e.S. (Fraud): vorsätzlich falsche Angaben, diese treten bei Täuschungen auf, wie z. B. die Manipulation von Buchungen (buchen ohne Beleg) oder vorsätzlich falsche Anwendung von Rechnungslegungsvorschriften oder Vermögensschädigungen und andere Gesetzesverstöße, hierbei handelt es sich z. B. um Diebstahl.
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