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Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit - Gesundheitsschutz

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Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit

Gesundheitsschutz

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Beim Gesundheitsschutz lassen sich zu folgenden Themen Fragen beantworten:

  • Aktiver und passiver Gesundheitsschutz

  • Kooperation

    • Mit Krankenkassen

    • Berufsgenossenschaften

  • betriebliches Gesundheitsmanagement.

 

Kooperation mit Krankenkassen

Zur Kooperation mit den Krankenkassen:

  • Die Krankenkassen begleiten Unternehmen bei der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeiten mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger zusammen (§ 20a SGB V).

  • Sie führen außerdem zusätzliche Maßnahmen bei der betrieblichen Gesundheitsförderung durch. Dies bedeutet zum Beispiel gemeinsame Programme zur integrierten Versorgung, die Abstimmung von Rehabilitations - und Wiedereingliederungsplänen aber auch die Unterstützung der Unternehmen bei innerbetrieblichem Marketing für das Gesundheitsmanagement.

Betriebliches Gesundheitsmanagement 

Wir gehen im Folgenden auf das betriebliche Gesundheitsmanagement ein:

  • Der betriebliche Gesundheitsschutz ist mit den langfristigen Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit der Mitarbeitenden betraut. Arbeitsbedingte gesundheitliche Störungen als auch Berufskrankheiten sollen vermieden werden.

  • Nach dem Arbeitsschutzgesetz gehört sowohl der Gesundheitsschutz als auch die Arbeitssicherheit zu den Pflichten des Arbeitgebenden. Diese sollten deswegen im Arbeitsschutzmanagement des Betriebs aufeinander abgestimmt sein.

  • Im Arbeitsschutzgesetz wird verlangt, dass Gefahrstoffe, aber auch Belastungen wie physischer und psychischer Art in einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt und beurteilt werden müssen. Es müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um Gefährdungen zu verringern bzw. zu beseitigen. Weiterhin können ergonomische Faktoren wie Beleuchtung aber auch Raumklima optimiert werden.

  • Unter Verhaltensprävention verstehen wir das Verändern der beruflichen Umgebung, damit die physische aber auch die psychische Integrität der Mitarbeitenden gesichert wird. Die Arbeitszufriedenheit soll gefördert werden, Stress und Beschwerden soll, zumindest teilweise, vorgebeugt werden. Zur Verhaltensprävention gehören richtige Trainings für richtiges Sitzen, richtiges Tragen aber auch Angebote zur Stressbewältigung und zur Bekämpfung von Mobbing.

 Das letzte Kapitel "Arbeits- und Gesundheitsschutz" ist somit auch abgeschlossen.

 Es folgen die letzten Wiederholungsfragen.