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Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit - Personaleinsatzplanung

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Personaleinsatzplanung

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Wir unterscheiden im Folgenden bei der Personalplanung zwischen:

Personalbeschaffung

  • Hierbei stellen wir uns insbesondere auch Fragen zum quantitativen Bedarf und berechnen Brutto- und Nettopersonalbedarf.

 

Personalfreisetzung

  • Bei dieser geht es wiederum um die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitgebende.

 

Personalentwicklung

  • Wir werden diese später im Kapitel zur Personalentwicklungsplanung erklären.

 

Personaleinsatzplanung

  • Diese bezeichnet die Zuordnung der Mitarbeitenden auf den einzelnen Positionen.

 

 

Merke

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Bitte auswendig lernen: wichtig ist, dass das Personal zur richtigen Zeit, am richtigen Ort, in der richtigen Anzahl und mit den richtigen Qualifikationen dem Unternehmen eingesetzt werden muss. Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Das Einsetzen des Personals muss passend zum Fähigkeitsprofil und auch zum Anforderungsprofil der Stelle geschehen.

  • Außerdem behandelt die Personaleinsatzplanung die weitere Einsetzung freier und freigewordener Kapazitäten, als auch die Verteilung von derzeitigen mitarbeitenden Personen auf die unterschiedlichen Arbeitsplätze.

  • Weiterhin versteht man unter der operativen Personaleinsatzplanung die Schichtplanung.

  • Einsatzplanung“ ist nicht dasselbe wie „Personaldisposition“, welche vielmehr den kurzfristigen Ausgleich zwischen Soll- und Ist-Personal herstellen soll.

Methode

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Zu der Personaleinsatzplanung werden Optimierungsprobleme und damit auch Operations Research eingesetzt.

Da sich die Personaleinsatzplanung als lineare Zielfunktion mit linearen Ungleichheitsrestriktionen auffassen lässt, ist die lineare Optimierung ein gern gesehenes Hilfsmittel.

Bestandteile der Personaleinsatzplanung

Wir gehen im Folgenden auf diese Bestandteile ein:

  • Schicht- und Einsatzplanung

  • Workforce-Management

  • Schutzgesetze

  • Personalbetreuung und die Personalverwaltung

  • Mitbestimmung

 

Merke

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Weiterhin gilt es zu beachten, dass es diverse arbeitsrechtliche Vorschriften in Arbeitsschutzgesetzen gibt, welche außerdem durch tarifliche Vorschriften noch ergänzt werden.

Die diversen Arbeitsschutzgesetze sollen die Mitarbeitenden schützen. Zu erwähnen wären hier das Arbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz als auch das Jugendschutzgesetz.

Wir werden Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzgesetze im Kapitel „Schutzgesetze“ auch noch detaillierter behandeln.

Erwähnenswert sind außerdem, neben der (operativen) Personaleinsatzplanung, einige Ausführungen zu folgenden Themen:

Datenschutz

  • Dieser ist wichtig, da bestimmte personenbezogene Daten besonders sensibel behandelt werden müssen wie bspw. der Name der mitarbeitenden Person, deren Geburtsdatum, Familienstand,  Anschrift, Kontonummer, Bildungsstand, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie deren Sozialversicherungsnummer und die Nummer des Personalausweises.

  • Weiterhin sind besonders schutzwürdig nach dem § 9 Abs. 1 DSGVO die ethnische Herkunft, die religiöse Überzeugung, die politische Meinung, die sexuelle Orientierung und zum Beispiel die Frage, ob die Person Gewerkschaft angehört oder nicht.

Personalinformationssysteme

  • Persönliche Daten der Mitarbeitenden werden in einem sog. Personalinformationssystemen erfasst, gespeichert und analysiert. Hierbei werden beispielsweise die Stammdaten des Personals, die Personalberichterstattung, die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Lohn und Gehaltsabrechnung sowie die Personalplanungen erfasst.

 

Berichtssysteme

  • Hier geht es um periodisch wiederkehrende Daten, welche zu Planungs-, aber auch Kontrollzwecken benutzt werden. Berichtssysteme werden zum einen bei Bedarf erstellt, also auf besondere Anforderung hin, in Ausnahmefällen, also bei wesentlichen Abweichungen, aber auch periodisch und routinemäßig, also zu festgelegten Zeitpunkten.

Merke

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Bei der Erstellung von Berichtssystemen ergeben sich folgende Grundsätze:

Pyramidengrundsatz

  • Dieser besagt, dass alle notwendigen Teilbereiche des Unternehmens erkennbar und verwertbar im Berichtssystem sein müssen.

Grundsatz der Verantwortlichkeit

  • Der Grundsatz besagt, dass Abweichungen erklärbar sein müssen und insbesondere, dass sie den verantwortlichen Managern zugeordnet werden können müssen.

Grundsatz der Konzentration

  • Jener hingegen bedeutet wiederum, dass die Datensicherung jene Werte konzentrieren soll, welche am besten geeignet sind, die Personalarbeit darzustellen.