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Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit - Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

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Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit

Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

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Das Ausbildungsverhältnis wird in unterschiedlichen Fällen beendet:

  • Bestehen der Abschlussprüfung

  • Ablauf des Vertrags

  • Vorzeitige Beendigung

    • Durch rechtswirksame schriftliche Kündigung

    • Durch Auflösung im beiderseitigen Einvernehmen

      • Aufhebungsvertrag.

Bestehen der Abschlussprüfung

  • Bei Bestehen der Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis, falls die Abschlussprüfung vor Ablauf des Vertrags bestanden wird (§ 21 II BBiG).

Ablauf des Vertrags

  • Der Ablauf des Vertrags kann das Ausbildungsverhältnis ebenso beenden, wenn die Abschlussprüfung später statfindet (§ 21 I BBiG).

Vorzeitige Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

Die vorzeitige Beendigung des Ausbildungsverhältnisses lässt sich wiederum einteilen in jene:

  • Während der Probezeit 

    • Ist von Seiten des Arbeitgebenden als auch von Seiten der auszubildenden Person jederzeit eine Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angaben von Gründen möglich.

 

  • Nach der Probezeit

    • In beiderseitigem Einvernehmen

      • Erfolgt eine Kündigung durch einen Aufhebungsvertrag.

 

  • Fristlos

    • Aus wichtigem Grund muss spätestens zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes gekündigt werden, die Angabe des Kündigungsgrundes ist hierfür erforderlich.

 

  • Durch Aufgabe der Berufsausbildung oder ein Berufswechsel

    • Durch diese kann es auch zu einer Kündigung nach der Probezeit kommen. Es besteht in diesem Fall eine vierwöchige Kündigungsfrist, auch hier ist die Angabe des Kündigungsgrundes erforderlich.

 


Die Kündigungsgründe von Auszubildenden können vielfältig sein. So können z.B. Auszubildende als Kündigungsgründe benennen:

  • Unvollständige Ausbildung

  • Nichtzahlung der Ausbildungsvergütung

  • Der Person wurden Tätigkeiten aufgegeben, welche nicht den Ausbildungszwecken dienen

  • Tätlichkeiten im Rahmen der Ausbildung.

 

Die Kündigungsgründe von Ausbildenden, also Arbeitgebenden, können zum Beispiel folgendes aufführen:

  • Dauernde Unpünktlichkeit des Auszubildenden

  • Fortgesetztes und unentschuldigtes Fehlen

    • Im Betrieb

    • In Berufsschule

  • Eigenmächtiger Urlaubsantritt

  • Verstoß des Auszubildenden gegen die Schweigepflicht

  • Tätlichkeiten gegen Ausbildende oder gegen Mitarbeitende.

Das Kapitel "Berufsausbildung" ist nun abgeschlossen.

 

Es folgt das Kapitel "Berufliche Entwicklung und Weiterbildung".