Aufgabe:
Stellen Sie die Inhalte des Schwerbehindertengesetzes ausführlich dar.
Vertiefung
Lösung:
Im Schwerbehindertengesetz sind unter anderem festgelegt
Beschäftigungspflicht
behindertengerechte Beschäftigung
Zusatzurlaub
Kündigungsschutz
Beschäftigungspflicht bedeutet, dass in Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen mindestens 5 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt sein müssen.
Behinderungsgerechte Beschäftigung ist in § 81 IV SGB IX festgelegt.
Kündigungsschutz heißt, dass einer schwerbehinderten Person lediglich nach Zustimmung des Integrationsamts gekündigt werden kann.
Zusatzurlaub heißt, dass Schwerbehinderte einen zusätzlichen bezahlten Urlaub von einer Arbeitswoche pro Kalenderjahr erhalten (§ 125 SGB IX).
Diskriminierungsverbot wiederum bedeutet, dass die Beweislast zulasten des Arbeitgebenden vor Gericht umgekehrt wird, wenn eine Benachteiligung einer schwerbehinderten Person vermutet werden kann.