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Grundsätzlich liegt ein Konzern dann vor, wenn mehrere Unternehmen unter einheitlicher Leitung zusammen gefasst sind.
Arten von Konzernen
Je nach Unterscheidungsmerkmal differenziert man unterschiedliche Konzerne:
Verhältnis der Konzernunternehmen
Unterordnungskonzern
Gleichordnungskonzern
Art des Zusammenschlusses
faktischer Konzern
Vertragskonzern
Produktionsstufe der Konzernunternehmen
horizontaler Konzern
vertikaler Konzern
anorganischer/lateraler Konzern
Stufen der Beteiligung
einstufiger Konzern
mehrstufiger Konzern.
Bei einem Unterordnungskonzern leitet eine Obergesellschaft den Konzern. Das heißt ein Unterordnungskonzern liegt vor, wenn ein herrschendes Unternehmen und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammen gefasst sind (§ 18 I AktG). Die Unternehmen eines Gleichordnungskonzern hingegen stehen sich gleichrangig gegenüber, hier gibt es kein herrschendes Unternehmen (§ 18 II AktG).
Ein faktischer Konzern liegt vor, wenn zwischen dem herrschenden und dem/den abhängigen Unternehmen kein Beherrschungsvertrag geschlossen wurde. Die Voraussetzung für die Konzerneigenschaft liegt in diesem Fall in § 17 II AktG. Demnach ist auch dann von einem Unterordnungskonzern auszugehen, wenn das herrschende Unternehmen eine Beteiligung von mehr als 50 % an dem abhängigen Unternehmen besitzt. Bei einem Vertragskonzern muss zwischen den Konzernunternehmen ein Beherrschungsvertrag nach § 291 I AktG geschlossen werden.
Merke
Faktisch werden lediglich Unterordnungskonzerne zur Konzernrechnungslegung verpflichtet.
Ein horizontaler Konzern liegt vor, wenn alle Unternehmen des Konzerns auf einer Stufe der Wertschöpfungskette tätig sind. Bei einem vertikalen Konzern hingegen sind die Unternehmen des Konzerns auf verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette tätig und haben so die Möglichkeit die Wertschöpfungskette zu kontrollieren. Bei anorganischen/ lateralen Konzernen kommen die Unternehmen aus verschiedenen Branchen. Es werden differenzierte, nicht unmittelbar miteinander verbundene Geschäfte betrieben.
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