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Konzernbilanz nach Handelsrecht - Konsolidierung

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Konzernbilanz nach Handelsrecht

Konsolidierung

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Konsolidierung im Hinblick auf die Umwandlung kurzfristiger Schulden in langfristige kann es bei Privatpersonen, Unternehmen, Staaten oder deren Untergliederungen wie Bundesländer oder Gemeinden geben. Bei haushaltsführenden Körperschaften wird von Haushaltskonsolidierung gesprochen. Die Schuldner können ihre einfachen Schulden oder auch in Anleihen verbrieften Schulden konsolidieren.

Ziele können allgemein eine Entzerrung der Rückzahlungsbelastungen zwecks Liquiditätsentlastung, die Sicherung eines niedrigeren langfristigen Festzinssatzes, die Verbesserung des Bilanzbildes (Kapitalstruktur) oder der Haushaltsausgleich sein. Konsolidierung kann als reguläre Maßnahme ergriffen werden, um diese Ziele zu erreichen. Sie kann aber auch als Bestandteil einer Sanierungsphase genutzt werden.

Konsolidierung

Methode

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SCHEMA: KONSOLIDIERUNG

Zur Wiederholung sei Folgendes gesagt. Die Erstellung der Konzernbilanz erfolgt durch Konsolidierung in vier Schritten: