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Methode
REGEL:
Die Equity-Methode ist bei der Konsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen und von assoziierten Unternehmen zulässig.
Umgekehrt darf man bei assoziierten Unternehmen ausschließlich nach der Equity-Methode vorgehen.
Erstkonsolidierung
Für assoziierte Unternehmen existiert die Equitymethode seit BilMoG nur noch als Buchwertmethode (§ 312 Abs. 1 HGB).
Methode
Auch in der internationalen Rechnungslegung ist lediglich die Buchwertmethode zulässig (IAS 28.6), nicht hingegen die Kapitalanteilsmethode.
Die Erstkonsolidierung funktioniert bei der Buchwertmethode folgendermaßen.
Ermittle den sog. Unterschiedsbetrag nach dem Kalkül
Beteiligung an assoziierten Unternehmen
= Beteiligungsbuchwert beim Beteiligungsunternehmen
= Equity-Wert
abzgl. anteiliges (nicht neubewertetes!), also bilanzielles (!) Eigenkapital des Anlageunternehmens
= Unterschiedsbetrag nach § 312 Abs. 1 Satz 2 HGB.
Man kann diesen Unterschiedsbetrag aufspalten wie folgt:
Unterschiedsbetrag = Geschäfts- oder Firmenwert
zzgl. anteilige stille Reserven
abzgl. anteilige stille Lasten.
Beispiel
Am 31.12. des Jahres 04 erwirbt die Beteiligungs-AG – kurz „B“ (die Mutter von drei hier nicht weiter betrachteten Unternehmen C, D und E ist) aus Bonn für 500.000 € einen Anteil von 25 % an der Anlage-AG (kurz: „A“) mit Sitz in Braunschweig.
Die Vermögensgegenstände der Tochter haben einen Bilanzwert von 300.000 € und einen Zeitwert von 350.000 €. Das gezeichnete Kapital der B liegt bei 1.000.000 €, jenes der A bei 250.000 €. Die Gewinnrücklagen von B und A liegen bei 300.000 € und 50.000 €. Die B hat außerdem noch diverse Vermögensgegenstände im Wert von 800.000 € in ihrer Bilanz.
Erstelle die Konzernbilanz zum 31.12. des Jahres 04.
Der GoF errechnet sich als
GoF = Kaufpreis Beteiligung – Quote*(Buchwert Eigenkapital zzgl. stille Reserven abzgl. stille Lasten)
= 500 – 0,25*(250 + 50 + 50 – 0)
= 500 – 0,25*350
= 500 – 87,5
= 412,5.
Das Beteiligungsunternehmen bezahlt also 500 für etwas, was nur 87,5 wert ist – und damit 412,5 „zu viel“. Dies ergibt den sog. Geschäfts- oder Firmenwert. Der Unterschiedsbetrag errechnet sich als
Beteiligung an assoziierten Unternehmen
= Beteiligungsbuchwert beim Beteiligungsunternehmen
= Equity-Wert 500
abzgl. anteiliges bilanzielles Eigenkapital des Anlageunternehmens (0,25*(250 + 50) = 0,25*300 =) 75
= Unterschiedsbetrag nach § 312 I 2 HGB. 425.
Wir sehen die o.e. Aufspaltung des Unterschiedsbetrags wie folgt:
Unterschiedsbetrag = Geschäfts- oder Firmenwert
zzgl. anteilige stille Reserven
abzgl. anteilige stille Lasten
= 412,5 + 0,25*50 – 0,25*0
= 412,5 + 12,5
= 425.
Posten | MU | TU | Summenbilanz | Konsolidierung | Konzernbilanz | |||||
A | P | A | P | A | P | S | H | A | P | |
FW | ||||||||||
VG | 800 | 300 a) +50 | 800 | |||||||
Anteile | 500 | 500 | ||||||||
Gez.Kap. | 1000 | 250 | 1000 | |||||||
NBRL | a) 50 | |||||||||
weitere Rücklagen | 300 | 50 | 300 | |||||||
Σ | 1300 | 1300 | 350 | 350 | 1300 | 1300 |
Die „Konzernbilanz“ ist also in Wahrheit jene der Mutter. Eine Summenbilanz wird nicht gebildet.
Folgekonsolidierung
In der Folgekonsolidierung werden die aufgeteilten Beträge der Erstkonsolidierung entweder
fortgeführt,
abgeschrieben oder
aufgelöst (§ 312 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Die Vorgehensweise ist davon abhängig, welchen Positionen sie anfänglich zuordnet wurden. Das Vermögen und der Gewinn des Konzerns werden durch diese Maßnahmen beeinflusst, sie sind mit anderen Worten GuV-wirksam. Der Beteiligungswert an assoziierten Unternehmen, der im Rahmen der Erstkonsolidierung gebildet wurde, ist daher bei der Folgekonsolidierung
um anteilige Eigenkapitalveränderungen bei assoziierten Unternehmen zu korrigieren (§ 312 Abs. 4 Satz 1 HGB),
hierbei sind ausgeschüttete Gewinne abzuziehen.
Der Wert der Beteiligung an assoziierten Unternehmen errechnet sich nach dem Schema
anfänglicher Wert (Erstbewertung) der Beteiligung am assoziierten Unternehmen
zzgl. anteiliger Erfolg des Anlageunternehmens
abzgl. vom Konzern erhaltene Dividende
abzgl. Abschreibungen auf anteilige stille Reserven
abzgl. Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert
zzgl. anteilig realisierte stille Lasten
= Wert der Beteiligung am assoziierten Unternehmen (Folgebewertung)
Beispiel
Am 31.12. des Jahres 04 erwirbt die Beteiligung-AG (kurz: „B“) (die Mutter von drei weiteren Unternehmen E, F und G ist) aus Bonn für 500.000 € einen Anteil von 25 % an der Anlage-AG (kurz „A“) mit Sitz in Braunschweig. Die Vermögensgegenstände der A haben einen Bilanzwert von 300.000 € und einen Zeitwert von 350.000 €.
Das gezeichnete Kapital der B liegt bei 1.000.000 €, jenes der A bei 250.000 €. Die Jahresüberschüsse von B und der A liegen bei 300.000 € und 50.000 €. Die B hat außerdem noch diverse Vermögensgegenstände im Wert von 800.000 € in ihrer Bilanz. Die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände liegt bei zwei Jahren, der Firmenwert wird über fünf Jahre verteilt. Der Jahresüberschuss des Jahres 05 liegt bei der B-AG bei 300.000 €, bei der A-AG bei 20.000 €.
Erstelle die Konzernbilanz zum 31.12. des Jahres 05.
Erstelle also die Folgekonsolidierung. Wir rechnen
anfänglicher Wert (Erstbewertung) der Beteiligung am assoziierten Unternehmen 500
zzgl. anteiliger Erfolg des Anlageunternehmens (0,25* 20) + 5
abzgl. vom Konzern erhaltene Dividende 0
abzgl. Abschreibungen auf anteilige stille Reserven (0,25*50/2 =) - 6,25
abzgl. Abschreibungen (nicht anteilig!) auf den Geschäfts- oder Firmenwert (412,5/5) - 82,5
zzgl. anteilig realisierte stille Lasten 0
= Wert der Beteiligung am assoziierten Unternehmen (Folgebewertung) = 416,25.
Folglich sinkt der Buchwert von 500 auf 416,25, also um 83,75. Dieser Betrag ist erfolgswirksam. Man erhält folglich
Posten | MU | TU | Summenbilanz | Konsolidierung | Konzernbilanz | |||||
A | P | A | P | A | P | S | H | A | P | |
FW | ||||||||||
VG | 800 | 300 a) +50 | 800 | |||||||
Anteile | 500 | 416,25 | ||||||||
Gez.Kap. | 1000 | 250 | 1000 | |||||||
NBRL | a) 50 | |||||||||
JÜ | 300 | 50 | 216,25 | |||||||
Σ | 1300 | 1300 | 350 | 350 | 1216,25 | 1216,25 |
Den Jahresüberschuss der Konzernbilanz erhält man durch Subtraktion der Gewinnauswirkung auf Konzernebene vom Jahresüberschuss des Beteiligungsunternehmens, also durch JÜ-Konzernbilanz = 300 – 83,75 = 216,25.
Das letzte Kapitel "Konsolidierung" ist nun abgeschlossen.
Es folgen noch einige Wiederholungsaufgaben zur Vertiefung.
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