Aufgabe:
Die M-AG ist Mutter der T-GmbH und zusätzlich Partnerunternehmen verschiedener Gemeinschaftsunternehmen, nämlich der A-GmbH, der B-AG und der C-GmbH. Die M möchte die B nach der Equity-Methode, die A und die C allerdings nach der Quotenkonsolidierung in den Konzernabschluss einbeziehen.
Ist dieses Vorgehen zulässig?
Vertiefung
Lösung:
Ja, das Vorgehen ist zulässig. Die Mutter hat bei Gemeinschaftsunternehmen ein Wahlrecht, ob sie diese nach der Quotenkonsolidierung oder nach der Equity-Methode einbezieht.
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