Für die Bestimmung des Rechnungskreises ist entscheidend welche Unternehmen überhaupt in die Konzernrechnungslegung einzubeziehen sind. Anschließend ist zu beachten welche gesetzlichen Vorschriften für die Konzernrechnungslegung zu beachten sind.
Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung
Wir unterscheiden bzgl. der einzubeziehenden Unternehmen
einen engen Kreis der Einbeziehung
Beherrschung
Mutter
Tochter
einen weiten Kreis der Einbeziehung
Beherrschung
Mutter
Tochter
gemeinschaftliche Leitung
Partnerunternehmen
Gemeinschaftsunternehmen
maßgeblicher Einfluss
Beteiligungsunternehmen
assoziiertes Unternehmen
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