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Lohnsteuer für Bibus - Arbeitsmittel

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Lohnsteuer für Bibus

Arbeitsmittel

Arbeitsmittel sind vom Bundesfinanzhof (BFH) per Kasuistik (= Fallgruppenrechtsprechung) geregelt. Sie können unmittelbar abgesetzt werden, § 9 I 3 Nr. 6 EStG.

Merke

Wichtig ist, dass die private Mitbenutzung nur von untergeordneter Bedeutung ist (wie für typische Arbeitskleidung R 3.31 I 1 LStR).

Beispiel

Die Musiklehrerin Luise Kelker hat ein Klavier für 10.000 € in einem Musikladen erworben und stellt dieses in ihrem Wohnzimmer auf. Sie möchte das Klavier als Arbeitsmittel geltend machen.

Die untergeordnete Bedeutung der privaten Mitbenutzung ist bei der Musiklehrerin nicht der Fall, daher liegt kein Arbeitsmittel vor.

Beispiel

Die Pianistin Johanna Sander kauft sich ein Klavier für 10.000 € und möchte dieses als Arbeitsmittel geltend machen.

Die private Mitbenutzung ist hier nur von ganz untergeordneter Bedeutung, insofern ist das Piano als Arbeitsmittel einsetzbar, die Anschaffungskosten können als AfA nach § 7 EStG i.V.m. § 9 I 3 Nr. 7 EStG angesetzt werden.