Zwischen den folgenden Sachverhalten besteht kein inhaltlicher Zusammenhang, sie sind deshalb getrennt zu behandeln.
Sachverhalt 1:
Herr Simon Ungelduldig ist bei der Krümel-AG in Stuttgart beschäftigt. Er ist bei der Krümel-AG als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat tätig. Er erhält hierfür am 8.9.2018 auf sein Bankkonto für das Jahr 2017 einen Betrag von 10.000 € überwiesen.
a) Würdige diesen Sachverhalt lohn- bzw. einkommensteuerlich.
b) In welchem Kalenderjahr sind die Einkünfte zu versteuern?
Sachverhalt 2:
Herr Santa Klaus ist Komplementär und Geschäftsführer bei der Mittel-KG, einem Gewerbebetrieb. Nach einer Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag wurde sein Gehalt von 120.000 € als Betriebsausgabe des Jahres 2018 gebucht, Lohnsteuer wurde nicht einbehalten.
Beurteile den Sachverhalt lohn- und einkommensteuerlich.
Sachverhalt 3:
Carlo Fuchs, Bilanzbuchhalter (IHK) und Leiter des Rechnungswesen bei der Sofa-AG, ist unzufrieden mit seinem (sehr alten) Computer. Dieser ist außerdem nicht mit dem richtigen Abstand zu ihm am Schreibtisch fest installiert, so dass er gesundheitliche Probleme fürchtet. Er bat deswegen seinen Arbeitgeber schon des öfteren um einen neuen. Völlig überraschend erhielt er an seinem Geburtstag, den 14.11.2018, einen neuen PC, der auch mit optimalem Abstand bei ihm am Schreibtisch eingebaut wurde. Der Wert des Computers lag bei 1.000 €.
Liegt Arbeitslohn vor?
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