ZU DEN KURSEN!

Lohnsteuer für Bibus - Lösung Lohnsteuerpauschalierung, Sozialversicherung

Kursangebot | Lohnsteuer für Bibus | Lösung Lohnsteuerpauschalierung, Sozialversicherung

Lohnsteuer für Bibus

Lösung Lohnsteuerpauschalierung, Sozialversicherung

a) Bethilda Süß

Die Summe der Arbeitsentgelte aus allen Beschäftigungsverhältnissen überschreitet 400 € nicht, insofern liegt die Voraussetzung für die Abführung pauschaler Sozialversicherungsabgaben vor (§ 8 I Nr. 1 SGB IV). Die Lohnsteuer wird von daher mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz von 2 % erhoben (§ 40a II EStG). Dieser umfasst auch die Zuschlagsteuern, nämlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Lohnsteuer liegt bei monatlich 2 % von 25·12 = 300 €, also bei 6 €.

Fred Immergut

Fred bezieht Arbeitslohn aus einem bei einem anderen Arbeitgeber regulär lohnsteuerlich besteuerten Arbeitslohn. Er kann deshalb für den geringfügigen Nebenjob mit der Pauschalsteuer von 2 % besteuert werden (§ 40a II EStG). § 40a IV Nr. 2 EStG steht dem Abs. 2 nicht entgegen. Das Entgelt für die geringfügige Beschäftigung wird mit dem Entgelt für die Hauptbeschäftigung zusammengerechnet.

Daisey Blauschimmel

Die Arbeitsentgelte aller geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse überschreiten mit 220 + 25*12 = 220 + 300 = 520 € die maßgebliche Obergrenze von 400 € des § 8 I Nr. 1 SGB IV. Der Pauschalsteuersatz nach § 40 a II EStG kann hier also nicht angewendet werden.

Der Arbeitslohn wird vielmehr pauschal mit 20 % Lohnsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und 7 % Kirchensteuer besteuert (§ 40a II a EStG). Die pauschale Lohnsteuer beträgt 0,2·300 = 60 €, der hierauf entfallende Solidaritätszuschlag liegt bei 0,055·60 = 3,30 €, die Kirchensteuer beträgt 0,07·60 = 4,2 €.

b) Die Pauschalsteuer ist bei Bethilda Süß und bei Fred Immergut an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abzuführen (§ 40a VI EStG). Für Daisey Blauschimmel sind Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer monatlich an das Betriebsstättenfinanzamt abzuführen (§ 41a I Nr. 2 EStG).