Inhaltsverzeichnis
- Wie wird die mündliche Prüfung gewertet?
- Wie wird die Präsentation gewertet?
- Wie wird das Fachgespräch gewertet?
- Welchen Inhalt hat das Zeugnis?
- Kann ich die mündliche Prüfung wiederholen?
- Kann ich bei Nicht-Bestehen das gleiche Thema erneut einreichen?
- Kann ich eine bestandene Prüfung wiederholen?
- Welches Ziel verfolgt die mündliche Prüfung?
- Wie lange dauert die mündliche Prüfung?
- Wie ist der genaue Ablauf der mündlichen Prüfung?
- Warum muss ich eine „Eigenständigkeitserklärung“ abgeben?
- Wann muss ich die Gliederung meiner Präsentation einreichen?
- Muss meine Gliederung von der IHK genehmigt werden?
- Darf ich Änderungen an der eingereichten Gliederung vornehmen?
- Muss ich eine Quellenangabe erstellen?
- Benötige ich ein Handout?
- Was gehört in das Handout?
- Wann sollte ich das Handout austeilen?
- Muss ich die Präsentation bei der IHK einreichen?
- Muss ich PowerPoint nutzen?
- Welche Themen sind für die Präsentation zulässig?
- Was sollte die Präsentation beinhalten?
- Was ist ein komplexes Problem der betrieblichen Praxis?
- Wie sollte die Präsentation aufgebaut sein?
- Welche Unternehmen eignen sich für die Präsentation?
- Woher erhalte ich Jahresabschlüsse?
- Darf ich nur das eigene Unternehmen bzw. Mandanten analysieren?
- Muss ich ein echtes Unternehmen verwenden?
- Darf ich Jahresabschlüsse verändern / erfinden?
- Was kann ich gegen meine Nervosität unternehmen?
- Was ist die Zusatzqualifikation „Bilanzbuchhaltung International“?
- Welche Besonderheiten ergeben sich durch die Corona-Epidemie?
- Wann erhalte ich den Titel „Bilanzbuchhalter-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung“?
- Wo kann ich mich noch über die mündliche Prüfung informieren?
- Weitere allgemeine Tipps
Wie wird die mündliche Prüfung gewertet?
§ 9 (3) der Prüfungsordnung:
„In der mündlichen Prüfung sind zu bewerten:
- die Präsentation mit einem Drittel
- das Fachgespräch mit zwei Dritteln
Für die Gesamtnote wird das Ergebnis der schriftlichen und das Ergebnis der mündlichen Prüfung jeweils mit 50% gewichtet.“
Prüfungstipp
Eine gute mündliche Prüfung kann die Gesamtnote entscheidend verbessern.
Wie wird die Präsentation gewertet?
Das Informationsschreiben des DIHK beinhaltet hierzu die folgenden hilfreichen Ausführungen.
- „Bei der Bewertung der mündlichen Prüfung ist das Fachgespräch, gegenüber der Präsentation, doppelt zu gewichten.“ Mit der Gewichtung soll sichergestellt werden, dass die fachlichen Inhalte das Ergebnis der mündlichen Prüfung bestimmen.
- Die Präsentation selbst umfasst zwei Aspekte: einen fachlichen und einen kommunikativen. Es wird auch hinsichtlich didaktischer/methodischer Elemente bewertet, da der Handlungsbereich „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen das zielgerichtete Kommunizieren und Präsentieren vorsieht.
- Eine in fachlicher Hinsicht nicht den Vorgaben der Verordnung entsprechende Präsentation kann bezüglich der Fachlichkeit mit null Punkten bewertet werden. Unberührt davon ist die Güte der kommunikativen Leistung. Die didaktischen/methodischen Aspekte der Präsentation sollen ebenfalls bewertet werden.
- Der fachliche Inhalt der Präsentation macht ca. 60 Prozent und die methodischen/didaktischen Elemente machen entsprechend ca. 40 Prozent der Bewertung für die Präsentation aus.
- Mögliche Bewertungskriterien für die Präsentation können sein (bezogen auf):
Wie wird das Fachgespräch gewertet?
- Der fachliche Inhalt des Fachgespräches macht ca. 75 Prozent und die Gesprächsführung macht entsprechend ca. 25 Prozent der Bewertung des Fachgespräches aus.
- Mögliche Bewertungskriterien für das Fachgespräch können sein (bezogen auf):
- Die schriftliche Prüfung und die mündliche Prüfung werden für die Gesamtnote gleichgewichtig zusammengezogen. Die mündliche Prüfung hat somit einen gewollt hohen Stellenwert für den Abschluss.
Welchen Inhalt hat das Zeugnis?
Die IHK erstellt bei bestandener Prüfung zwei Zeugnisse. Ein Zeugnis enthält die 3 Noten als Dezimalzahl mit einer Nachkommastelle für die schriftliche Prüfung, für die mündliche Prüfung und die Gesamtnote. Das zweite Zeugnis erhält nur die Information, dass die Prüfung mit Erfolg abgelegt wurde (ohne Noten).
Kann ich die mündliche Prüfung wiederholen?
§ 12 (1) Prüfungsordnung: „Ist die schriftliche oder die mündliche Prüfung nicht bestanden, kann sie jeweils zweimal wiederholt werden“.
Des Weiteren wird die Frist der Wiederholungsprüfung durch § 12 (3) bestimmt: „Wer die Wiederholung der mündlichen Prüfung innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tag der nicht bestandenen Prüfung an, beantragt, ist von der schriftlichen Prüfung zu befreien, wenn die in der vorangegangenen schriftlichen Prüfung erbrachte Leistung mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist.“
Kann ich bei Nicht-Bestehen das gleiche Thema erneut einreichen?
Ja, das Informationsschreiben des DIHK mit Stand vom 10/2019 führt unter Punkt 4c folgendes an: „Bei einem Nicht-Bestehen der mündlichen Prüfung kann der Prüfungsteilnehmende in der Wiederholungsprüfung das Thema erneut einreichen.“
Kann ich eine bestandene Prüfung wiederholen?
§ 12 (4) der Prüfungsordnung: „Auf Antrag kann im Fall der Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung auch eine bereits bestandene Prüfung wiederholt werden. In diesem Fall gilt nur das Ergebnis der letzten Prüfung.“.
Welches Ziel verfolgt die mündliche Prüfung?
§ 6 (3) der Prüfungsordnung: „In der mündlichen Prüfung soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, angemessen und sachgerecht zu kommunizieren und Fachinhalte zu präsentieren.“ Die Fähigkeit der Kommunikation wird überwiegend im Prüfungsteil des Fachgespräches abgeprüft, während der Bereich „Fachinhalte präsentieren“ im Wesentlichen durch die Präsentation abgeprüft wird.
Wie lange dauert die mündliche Prüfung?
Die mündliche Prüfung setzt sich aus einer Präsentation (max. 15 Minuten) und einem anschließenden Fachgespräch (max. 30 Minuten) zusammen. Ein Unterschreiten der Präsentationszeit von 15 Minuten darf nicht zu einer Abwertung führen (siehe Information des DIHK 3b). Mit der Vorbereitungszeit und dem Feedback sowie der Verkündung der Ergebnisse kann sich der Zeitraum auf bis zu 60min ausdehnen. einem Nicht-Bestehen der mündlichen Prüfung kann der Prüfungsteilnehmende in der Wiederholungsprüfung das Thema erneut einreichen.“
Wie ist der genaue Ablauf der mündlichen Prüfung?
Die mündliche Prüfung erfolgt meist nach dem folgenden Schema:
- In der Einladung zur mündlichen Prüfung wird Ihnen der Prüfungsort mitgeteilt. Warten Sie vor dem Raum, der Prüfungsausschuss wird Sie zur gegebenen Zeit hereinbitten.
- Der Prüfungsausschuss wird zunächst Ihre Personalien überprüfen.
- Nun bekommen Sie Zeit sich einzurichten und die benötigten Hilfsmittel vorzubereiten.
- Im Anschluss erfolgt meist die offizielle Begrüßung durch den Prüfungsausschuss gefolgt von einer kurzen Vorstellung der Mitglieder des Prüfungsausschusses und der obligatorischen Frage nach Ihrem Gesundheitszustand (ab diesem Zeitpunkt ist keine Krankmeldung mehr möglich).
- Nun beginnt die eigentliche Prüfung mit Ihrer Präsentation (max. 15 Minuten).
- Im Anschluss folgt das Fachgespräch (max. 30 Minuten).
- Nach dem Fachgespräch werden die Prüflinge oft gebeten den Raum zu verlassen, damit der Prüfungsausschuss sich beraten kann.
- Im Anschluss erhält der Prüfling eine kurze Rückmeldung über die Prüfungsleistung und das Ergebnis der mündlichen Prüfung mitgeteilt. Einige IHKs händigen das Zeugnis direkt im Anschluss aus. Die meisten IHKs versenden das Zeugnis innerhalb einiger Tage mit der Post.
- Sie haben es geschafft
Prüfungstipp
Planen Sie für Ihre Anreise ausreichend Zeit ein, damit Sie nicht in eine mögliche Stresssituation geraten. Bitte vergessen Sie weder Ihren Personalausweis / Reisepass noch Ihre Präsentationsunterlagen. Sofern es zum Zeitpunkt der Prüfung noch notwendig ist, bringen Sie bitte ebenfalls Ihre medizinische /FFP2-Maske bzw. den Bogen zur Kontaktverfolgung zu Ihrem Prüfungstermin mit.
Warum muss ich eine „Eigenständigkeitserklärung“ abgeben?
Die IHK möchte die Leistung des zu Prüfenden bewerten. Daher ist es erforderlich, dass dieser die Präsentation selbständig erarbeitet hat. Die schriftliche Bestätigung hierrüber erteilt dieser in Form der ehrenwörtlichen Erklärung. Sollten fremde Inhalte in der Präsentation verwendet worden sein, so ist dies durch eine entsprechende Quellenangabe zu kennzeichnen. Ein Verstoß gegen die Erklärung kann als Täuschungsversuch gewertet werden. Für die Quellenangaben empfehlen sich Fußnoten, die auf ein Verzeichnis am Ende der Präsentation verweist. Dieses sollte auch in das Handout aufgenommen werden.
Wann muss ich die Gliederung meiner Präsentation einreichen?
§ 12 (6) der Prüfungsordnung liefert folgende Antwort: „Sie (die zu prüfende Person) hat das Thema mit einer Kurzbeschreibung des Problems und einer inhaltlichen Gliederung dem Prüfungsausschuss zum Termin der dritten schriftlichen Prüfungsleistung einzureichen.“
Bei dem meisten IHKs bedeutet dies, die Gliederung ist spätestens am Tag der dritten schriftlichen Prüfung einzureichen. Spitzfindigere IHKs (z.B. Hamburg) argumentieren, dass die Gliederung nicht bei der IHK, sondern dem Prüfungsausschuss einzureichen ist. Da die Weiterleitung etwas Zeit in Anspruch nimmt, muss die Abgabe früher (teilweise mehrere Wochen) erfolgen.
Prüfungstipp
Arbeiten Sie rechtzeitig die Gliederung aus. Am besten zusammen mit der Erarbeitung des Moduls „Jahresabschlussanalyse“.
Muss meine Gliederung von der IHK genehmigt werden?
Nein, die IHK nimmt für den Prüfungsausschuss die einzureichenden Unterlagen nur entgegen, eine Bewertung, Beurteilung oder Einschätzung erfolgt nicht. Dem Teilnehmenden wird keine Rückmeldung über die vermeintliche Eignung des gewählten Themas gegeben. Es ist eine gewollte Anforderung, dass die qualitative und quantitative Verantwortung bei den Prüfungsteilnehmenden liegt. (Vgl. DIHK Informationsblatt 4a).
Darf ich Änderungen an der eingereichten Gliederung vornehmen?
Ja, da die Gliederung zumeist einige Wochen vor der mündlichen Prüfung erstellt wird, sind Änderungen an der Gliederung zulässig, sofern das gewählte Thema dabei nicht wesentlich verändert wird. Die Teilnehmenden sollten dies zu Beginn der Präsentation kurz erläutern. (Vgl. DIHK Informationsblatt 4b).
Muss ich eine Quellenangabe erstellen?
Das Erstellen von Quellenangaben ist nicht durch die IHK direkt vorgeschrieben. Da es sich bei der Präsentation aber um eine eigenständige Leistung handeln muss, besteht bei der Verwendung nicht gekennzeichneter Quellen die Gefahr gegen die Ehrenwörtliche Erklärung zu verstoßen. Für die Verwendung von veröffentlichten Jahresabschlüssen ist jedoch m. E. n. keine Quellenangabe erforderlich.
Prüfungstipp
Fremde Inhalte in der Präsentation sind deutlich zu kennzeichnen und bedürfen einer Quellenangabe. Noch besser wäre es, nur eigene Inhalte verwenden.
Benötige ich ein Handout?
Die Austeilung des Handouts ist keine Anforderung der Fortbildungsprüfungsverordnung. Damit ist das Erstellen keine Pflicht, wird jedoch trotzdem von einigen IHKs gefordert. Auch wenn es nicht gefordert wird empfiehlt es sich den Prüfenden ein Handout zur Verfügung zu stellen.
Was gehört in das Handout?
Ein Handout, auch Tischvorlage genannt, sollte den Prüfenden während der Präsentation vorliegen. Es dient der Orientierung und unterstützt das anschließende Fachgespräch. Das Handout soll die Informationen enthalten, die erforderlich sind, um die Ausführungen nachvollziehen zu können. Das kann z. B. die Gliederung sein oder ein Jahresabschluss mit Bilanz und GuV.
Prüfungstipp
Ein Handout ist nicht die ausgedruckte Präsentation. Insbesondere empfehlen sich die Ausgangszahlen, die Berechnungen von Kennzahlen und die Gliederung für das Handout.
Wann sollte ich das Handout austeilen?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Das Austeilen vor der Prüfung kann die Prüfenden von der eigentlichen Präsentation ablenken, ermöglicht den Prüfenden jedoch die Herkunft und Berechnung der Zahlen detailliert nachzuvollziehen sowie eigene Notizen anzubringen.
Ich persönlich bevorzuge es, das Handout vor der Präsentation zu erhalten.
Muss ich die Präsentation bei der IHK einreichen?
Dies ist nicht explizit in der Bilanzbuchhalter-Prüfungsordnung vorgesehen. Dennoch kann die IHK auf die Abgabe einer gedruckten Präsentation zur Dokumentation der Prüfungsleistung bestehen. Hier muss also dem Ersuchen der IHK nachgekommen werden. Vereinzelt wird die Abgabe der Präsentation bereits vor der mündlichen Prüfung gefordert. Dafür besteht allerding nach meiner Ansicht kein rechtlicher Anspruch. (Vgl. DIHK Informationsblatt 4g)
Muss ich PowerPoint nutzen?
Auch wenn sich die Software von Microsoft als der Quasi-Standard durchgesetzt hat, ist die Verwendung nicht vorgeschrieben. Selbst die Nutzung von Beamer und PC ist den Prüflingen freigestellt. Bei der Verwendung alternativer Programme ist der Prüfling selbst für die Kompatibilität verantwortlich.
Prüfungstipp
Speichern sie Ihre Präsentation in gängigen Formaten und einen PDF-Export als Notfall-Lösung.
Welche Themen sind für die Präsentation zulässig?
§ 12 (6) der Prüfungsordnung liefert folgende Antwort: „Die zu prüfende Person wählt selbst ein Thema für die Präsentation; das Thema muss aus dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ stammen.“
Damit bieten sich insbesondere die folgenden Themen für die Präsentation an:
- Anliegen, Funktionen und Interessenten der Jahresabschlussanalyse (nicht als alleiniges Thema)
- Erstellung der Strukturbilanz (z.B. für die Berechnung von Kennzahlen)
- Erfolgsquellen (Betriebsergebnis, EBIT)
- Kennzahlen zur Vermögens-, Kapital und Finanzstruktur
- Finanzierungsregeln und Rentabilitätskennzahlen
- Bewegungsbilanz
- Kapitalflussrechnung / Cashflow
- Rating / Basel
Was sollte die Präsentation beinhalten?
§ 12 (5) der Prüfungsordnung liefert folgende Antwort: „In der Präsentation soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, ein komplexes Problem der betrieblichen Praxis zu erfassen, darzustellen, zu beurteilen und zu lösen.“
Was ist ein komplexes Problem der betrieblichen Praxis?
Ein komplexes Problem der betrieblichen Praxis ist:
- kein "existenzbedrohendes" Problem
- kein "ernsthaftes" Problem
- es muss sogar nicht zwingend ein Liquiditätsproblem sein!
Die Anforderungen an die Präsentation sind nur durch diese 3 Punkten begrenzt:
- komplexes Problem
- aus betrieblicher Praxis
- im Bereich der Jahresabschlussanalyse
Prüfungstipp
Natalia Menzel hat einen Blogartikel darüber geschrieben was ein komplexes Problem ist.
Damit eignen sich zum Beispiel die Themen „Einführung einer Kapitalflussrechnung“, „Finanzierung einer anstehenden Investition und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Kennzahlen“, „Verbesserung des Ratings zur Vorbereitung auf ein Bankgespräch“ usw. sehr gut für eine Präsentation.
Prüfungstipp
Sehr oft werden Präsentationen rund um die Eigenkapitalquote bzw. die Liquiditätsgrade gehalten. Stechen Sie durch die Wahl eines anderen Themas aus der Masse heraus.
Der DIHK führ hierzu in seinem Informationsschreiben die folgenden Punkte an: Die fachlichen Vorgaben für die Präsentation umfassen mehrere Aspekte:
- Die Problemstellung muss aus der betrieblichen Praxis stammen. Damit entsprechen nur Themen, die sich auf die betriebliche Praxis beziehen, den Anforderungen. Das Problem soll aus dem Thema erkennbar sein, nicht erst durch die Kurzbeschreibung. Ob das beschriebene Problem tatsächlich aufgetreten ist, lässt sich nicht feststellen. Deshalb sind auch angenommene Problemstellungen möglich.
- Die Problemstellung muss ein komplexes Problem behandeln. Alltägliche oder banale Themen erfüllen nicht den Anspruch der Prüfungsordnung.
- Eine handlungsorientierte Formulierung des Präsentationsthemas ist über den Bezug zu einem Problem der betrieblichen Praxis ausdrücklich vorgegeben.
- Es muss ein Problem beurteilt und gelöst werden. Bei der Präsentation muss dies deutlich erkennbar sein und es muss eine mögliche Lösung dargestellt werden.
Wie sollte die Präsentation aufgebaut sein?
Der Aufbau der Präsentation ergibt sich eigentlich indirekt aus der Prüfungsordnung „... zu erfassen, darzustellen, zu beurteilen und zu lösen.“
- Die Präsentation sollte mit einer kurzen Vorstellung o der eigenen Person und
- des Unternehmens beginnen
- Vorstellung des Themas
- Vorstellung des Ablaufes bzw. der Gliederung
- Darstellung der betrieblichen Problemstellung
- mögliche Auswirkungen
- Aufzeigen von Zusammenhängen (Komplexität)
- Entwickeln von Lösungen
- Lösungsansätze
- ideal sind mehrere Lösungsmöglichkeiten
- Auswirkung der gezeigten Lösungen
- z.B. Verbesserung Rating, Kennzahlen, Informationsgewinn, Rentabilität etc.
- Kritische Würdigung der aufgezeigten Lösungen (Kosten, Nachteile etc.)
- Zum Ende der Präsentation:
- Zusammenfassung
- Fazit oder Resümee bzw. Ausblick
- Überleitung Fachgespräch „Raum für Fragen“
Vorsicht
Die dargestellte Empfehlung sollte zwingend auf die eigene Präsentation angepasst und nicht 1:1 übernommen werden.
Welche Unternehmen eignen sich für die Präsentation?
Grundsätzlich ist eine Präsentation mit allen Unternehmen möglich. Bei der Auswahl eines „fremden“ Unternehmens kann es hilfreich sein, folgende Kriterien bei der Auswahl zu berücksichtigen:
- Besser Abschluss nach HGB als nach IFRS
- Besser Einzelabschluss als Konzernabschluss
- Besser große als kleine Unternehmen
- Verfügbare Vergleichswerte (Branchen- oder Mitbewerberwerte)
Woher erhalte ich Jahresabschlüsse?
Jahresabschlüsse können kostenfrei über die Homepage des Bundesanzeigers oder des Unternehmensregisters bezogen werden. Viele Unternehmen veröffentlichen Ihre Abschlüsse auch auf den jeweiligen Internetseiten, meist unter dem Stichpunkt Investor Relations.
Hinweis
Hilfreich ist es die Auswahl auf Rechnungslegung einzugrenzen.
Darf ich nur das eigene Unternehmen bzw. Mandanten analysieren?
Diese Auffassung wird leider immer noch durch einzelne Dozenten vertreten. Entspricht aber nicht der gängigen Praxis. Trotzdem können das eigene Unternehmen (i. d. R. der Arbeitgeber) bzw. Unternehmen, über die ein vertieftes Wissen bestehen bestens für die Präsentation geeignet sein.
Da die Prüfenden gegenüber Dritten über alle Prüfungsvorgänge Verschwiegenheit wahren müssen, können grundsätzlich auch vertrauliche Informationen in der Präsentation verwendet werden.
Vorsicht
Die Verwendung vertraulicher Informationen vorher mit dem Arbeitgeber / Unternehmen abklären.
Muss ich ein echtes Unternehmen verwenden?
Nein, dies ist nicht durch die Prüfungsordnung vorgeschrieben. Jedoch kann die Wahl eines real existierenden Unternehmens hilfreich sein, um den Bogen zur betrieblichen Problemstellung zu spanen. Eine rein theoretische Ausführung würde den Prüfungszweck verfehlen.
Auch kann die Wahl eines echten Unternehmens helfen, dass grundsätzliche „Schwierigkeitsniveau“ angemessen zu erhöhen.
Darf ich Jahresabschlüsse verändern / erfinden?
Grundsätzlich ist beides möglich. Eine Anpassung kann in einzelnen Fällen sinnvoll sein. Das Erfinden des gesamten Zahlenwerks erscheint mir hingegen nur als Notlösung geeignet. Daher empfehle ich die Nutzung echter Jahresabschlüsse. Bei komplett ausgedachten Zahlen kann es zudem schwierig werden den Prüfungsausschuss davon zu überzeugen, dass Erlernte in der Praxis anwenden zu können.
Woher erhalte ich Vergleichszahlen?
- Eine sehr gute Informationsquelle ist die Fachreihe Jahresabschlussstatistik der Deutschen Bundesbank, insbesondere die Verhältniszahlen sortiert nach Wirtschaftszweigen.
- Zudem sind Veröffentlichungen des Statistische Bundesamt unter www.destatis.de erhältlich.
Was kann ich gegen meine Nervosität unternehmen?
Bereiten Sie sich gründlich auf Ihre Präsentation vor und üben Sie das Präsentieren vor echten Personen. Dies kann Ihnen helfen das freie Sprechen zu trainieren und Ihr Zeitmanagement zu optimieren. Die Präsentation sollte grundsätzlich frei vorgetragen werden, es kann jedoch in einzelnen Fällen hilfreich sein, die ersten Sätze auswendig zu lernen.
Prüfungstipp
Eine gesunde Nervosität vor der Prüfung ist normal und kann sogar hilfreich sein. Sollte die Nervosität sehr stark ausgeprägt sein, empfiehlt sich ein Blick in die Literatur zum Thema Prüfungsangst.
Was ist die Zusatzqualifikation „Bilanzbuchhaltung International“?
Dabei handelt es sich um einen sogenannten „Anpassungsfortbildungsabschluss“. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass der Antragsteller oder die Antragstellerin bereits die Prüfung zum Bilanzbuchhalter oder zur Bilanzbuchhalterin erfolgreich abgelegt hat.
Sie besteht aus zwei unter Aufsicht zu bearbeitenden Aufgabenstellungen (jeweils 240 Minuten). Die entsprechenden Termine sind ebenfalls bundeseinheitlich zwei Mal jährlich, wobei nur wenige IHKs diese Prüfung abnehmen.
Hinweis
Nur sehr wenige Bilanzbuchhalter verfügen über diese Zusatzqualifikation, die insbesondere bei international agierenden Unternehmen sehr gerne gesehen wird.
Welche Besonderheiten ergeben sich durch die Corona-Epidemie?
Die konkreten Maßnahmen unterscheiden sich zwischen den jeweiligen IHKs geringfügig. Bitte rechnen Sie mit den folgenden Maßnahmen / Besonderheiten:
- Sie müssen ggf. während der mündlichen Prüfung eine Maske tragen. Sprechen Sie daher etwas lauter, damit Sie weiterhin gut zu verstehen sind.
- Sie müssen besondere Formulare zur Kontaktverfolgung mitbringen bzw. vor Ort ausfüllen.
- Melden Sie sich telefonisch bei Ihrer IHK wenn Sie Krankheits-Symptome feststellen.
- Verzichten Sie auf das Händeschütteln.
- Die IHK wird ggf. weitere Maßnahmen ergreifen z.B. Plexiglasschutz etc.
- Halten Sie sich an die gebotenen Hygienevorschriften.
- Möglicherweise benötigen sie zukünftig einen negativen Corona-Test.
- Sollten Sie ärztlich von der Maskenpflicht befreit sein, informieren Sie bitte Ihre IHK im Vorhinein.
- Rechnen Sie mit einem erhöhten Lärmpegel und Temperaturschwankungen durch offene Fenster.
- Es kann Verzögerungen im Zeitablauf durch Desinfektionsmaßnahmen zwischen den einzelnen Prüfungen geben
Wann erhalte ich den Titel „Bilanzbuchhalter-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung“?
Sie müssen die schriftliche und die mündliche Bilanzbuchhalterprüfung bestanden haben und:
sich nach dem 23.12.2020 bei der IHK angemeldet haben oder
vor Abschluss des laufenden Prüfungsverfahrens (also vor der mündlichen Prüfung) zur neuen
Prüfungsordnung gewechselt haben.
Zum Bestehen der schriftlichen Prüfung werden nach der neuen Verordnung in jeder Aufgabenstellung mind. 50 Punkte benötigt.
Prüfungstipp
Ein Wechsel von der alten zur neuen Prüfungsordnung ist auch noch nach Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse möglich.
Wo kann ich mich noch über die mündliche Prüfung informieren?
- Information des DIHK zur Bilanzbuchhalterprüfung.
- Der BVBC e.V. hat 2018 ein Merkblatt zur mündlichen Bilanzbuchhalter veröffentlicht.
- Natalia Menzel betreibt einen interessanten Blog zur mündlichen Bilanzbuchhalterprüfung.
- Im NWB-Verlag ist das Buch 5 vor mündliche Prüfung erhältlich.
- Die regionalen IHKs bieten oft Informationen auf ihrer Homepage an. Z.B. die IHK Nordwestfalen
- Informationen und Lernmaterialien sind direkt beim DIHK erhältlich.
Weitere allgemeine Tipps
Sie haben den schwierigsten Teil der Prüfung bereits hinter sich. Damit haben Sie bereits bewiesen, dass Sie über das nötige Fachwissen verfügen. Das wesentliche Ziel der mündlichen Prüfung ist jetzt der Transfer des Wissens in die Praxis. Zeigen Sie dem Prüfungsausschuss, dass Sie Ihr Wissen anwenden können. Sie kommen nicht als Bittsteller zur IHK, sondern Sie reisen gedanklich zu einer betrieblichen Präsentation mit anschließendem Fachgespräch an. Nehmen Sie den Rückenwind der bestandenen schriftlichen Prüfung mit. Machen Sie sich selbst nicht klein, sondern nehmen Sie Ihre Rolle als Fachperson ein. Damit wird Ihnen neben einer guten Präsentation auch ein Fachgespräch auf Augenhöhe gelingen.
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Organisatorisches zur Prüfung
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Lösung: Erstellung von Bilanzen
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Lösung: Erstellung von Bilanzen (Aufgaben zur Prüfungsvorbereitung) aus unserem Online-Kurs Bilanz nach IAS / IFRS (Internationale Rechnungslegung) interessant.