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Mündliche Prüfung - Präsentation und Fachgespräch

Organisatorisches zur Prüfung

Wer ist zur mündlichen Prüfung zugelassen?

Nach § 6 (1) der Prüfungsordnung wird zur mündlichen Prüfung nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat.

Wann erhalte ich das Ergebnis der schriftlichen Prüfung?

Hier gibt es keine einheitliche Regelung. Die schnelleren IHKs veröffentlichen die Ergebnisse bereits ca. 4 Wochen nach der letzten Prüfung. Häufig erhalten die Prüflinge die Ergebnisse noch mit der Post. Der elektronische Abruf, insbesondere bei den größeren IHKs, nimmt aber Bedeutung zu. Bei den meisten IHKs werden die Ergebnisse ca. 2 Monate nach Abschluss der schriftlichen Prüfung verschickt bzw. veröffentlicht. Bei den "langsameren IHKs“ kann es aber auch mehr als 3 Monate dauern. Daher sind auch die Termine der mündlichen Prüfung sehr uneinheitlich.

Welche Hilfsmittel stellt die IHK zur Verfügung?

Auch hier gibt es leider keine einheitliche Regelung. In der Regel werden die zur Verfügung stehenden Hilfsmittel durch die IHK in der Einladung zur mündlichen Prüfung mitgeteilt bzw. die benötigten Hilfsmittel abgefragt. Inzwischen stellen die meisten IHKs einen Beamer (oder Rücklichtprojektor) mit einem PC oder einem Notebook zur Verfügung, teilweise auch OHP, oder Dokumentenkamera. Zusätzlich stehen meist eine Flipchart, Tafel oder ein Whiteboard und eine Pinnwand zur Verfügung. In Zweifelsfällen erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig bei der zuständigen IHK.

Prüfungstipp

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Nach meiner Erfahrung wird von den Prüflingen für die Präsentation ausschließlich der Beamer und PowerPoint verwendet. Versuchen Sie ein weiteres Medium sinnvoll einzubeziehen, um sich von der Masse abzuheben.

Wann findet die mündliche Prüfung statt?

Erneut gibt es hier keine einheitliche Regelung. Die mündliche Prüfung darf frühestens 2 Wochen nach Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse stattfinden. Üblicherweise liegen zwischen diesen beiden Terminen ca. 4 Wochen, sodass bei den meisten IHKs nach ca. 3-4 Monate nach Abschluss der schriftlichen Prüfung die mündliche Prüfung stattfindet. Spätestens kurz vor der nächsten schriftlichen Prüfung sind die mündlichen Prüfungen bei allen IHKs abgeschlossen.

Prüfungstipp

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Meist haben die IHKs für die mündliche Prüfung ein bestimmtes Zeitfenster geplant. Erkundigen Sie sich bei der prüfenden IHK und berücksichtigen sie diese Information z.B. bei Ihrer Urlaubsplanung.

Muss ich die mündliche direkt nach der schriftlichen Prüfung ablegen?

Nach § 6 (2) der Prüfungsordnung ist die mündliche Prüfung innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Bestehens der schriftlichen Prüfung durchzuführen. Bei Überschreiten der Frist ist die schriftliche Prüfung erneut abzulegen. 

Sollten Sie die mündliche Prüfung nicht unmittelbar nach der schriftlichen Prüfung ablegen wollen, dann setzten Sie sich bitte unbedingt vorher mit der IHK in Verbindung. Das unentschuldigte Fehlbleiben kann als Fehlversuch gewertet werden. Ein frühzeitiges Abmelden kann zudem die Stornogebühren reduzieren.

Kann ich von der Prüfung zurücktreten?

Nach erfolgter Anmeldung kann bis zum Beginn der Prüfung (bei schriftlichen Prüfungen vor Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben) durch eine schriftliche Erklärung zurückgetreten werden. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt und stellt damit keinen Fehlversuch dar. Je nach Zeitpunkt des Rücktritts können gestaffelte Gebühren anfallen.

Im Falle eines Rücktrittes müssen bereits abgelegte schriftliche Aufgabenstellungen wiederholt werden. Eine Anrechnung bereits abgelegter Teilleistungen ist in der Regel nicht möglich, da die einzelnen Aufgabenstellungen keine selbständige Prüfungsleistung im Sinne des § 20 (2) der Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen.

Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der Prüfungsteilnehmer an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit ungenügend (= 0 Punkte) bewertet. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.