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Mündliche Prüfung - Präsentation und Fachgespräch - Rückstellungen

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Mündliche Prüfung - Präsentation und Fachgespräch

Rückstellungen

Was ist der Sinn von Rückstellungen? Bei Rückstellungen geht es um die Verlustantizipation.

Wir wollen zunächst den sehr wichtigen Unterschied zwischen Rückstellungen und Verbindlichkeiten (die beiden zu den Schulden, also zum Fremdkapital, zählen) klarmachen.

Rückstellungen sind

  • dem Grunde nach oder (!)
  • der Höhe nach

nicht (!) sicher.
Verbindlichkeiten hingegen sind

  • dem Grunde nach und (!)
  • der Höhe nach

sicher (!).

Beispiel

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Der Unternehmer Fritz aus Köln leiht dem anderen Unternehmer Jens aus Berlin 1.000 €, und zwar unter Zeugen.

Es ist sicher, also dem Grunde nach sicher, dass Jens dem Fritz die 1.000 € zurückzahlen muss. Weiterhin ist die Höhe sicher, nämlich 1.000 €. Damit steht die Schuld dem Grunde und der Höhe nach sicher fest, es handelt sich folglich um eine Verbindlichkeit.

Beispiel

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Der Fritz verklagt den Jens im Dezember 2017, der Prozess wird für den Jens im März 2018 wahrscheinlich verlorengehen, wahrscheinlich wird Jens dann zu einer Strafe von 800 € verurteilt werden.

Dem Grunde nach ist es nicht sicher, dass Jens wirklich zahlen muss, denn der Prozess kann durchaus noch von ihm gewonnen werden. Er erwartet zwar, dass er diesen verliert, aber sicher ist dies nicht. Weiterhin ist die Höhe nach nicht sicher. Folglich steht also fest, dass dem Grunde nach oder der Höhe nach die Schuld nicht sicher ist, mithin eine Rückstellung und nicht etwa eine Verbindlichkeit vorliegt.

Merke

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Die Funktion der Verlustantizipation einer Rückstellung wird auch durch den Buchungssatz klar. Dieser lautet nämlich

Aufwand an Rückstellungen.

Also sinkt der Jahresüberschuss heute.

Er wird in der Zukunft aufgelöst durch

  • Rückstellungen an Bank (wenn der Ansatz der Rückstellung tatsächlich richtig war) oder
  • Rückstellung an sonstigen Ertrag (wenn der Ansatz der Rückstellung wider Erwarten doch falsch war).

Die (wahrscheinliche, aber nicht sichere) Auszahlung der Zukunft wird also im Rahmen eines Verlusts antizipiert (= vorweggenommen). Dies ist zum Unterschied zwischen Rückstellung und Verbindlichkeiten zu sagen.

Weiterhin existieren fünf Arten von Rückstellungen, nämlich

  • Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 249 I 1, erste Altern. HGB)
  • Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 249 I 1, zweite Altern. HGB)
  • Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungsaufwendungen, die innerhalb der nächsten drei Monate nach Ende des Geschäftsjahres nachgeholt werden § 249 I 2 Nr. 1, erste Altern. HGB,
  • Rückstellung für unterlassene Abraumbeseitigung § 249 I 2 Nr. 1, zweite Altern. HGB) und
  • Rückstellungen für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung (§ 249 I 2 Nr. 2 HGB).

Alles, was in § 249 I HGB nicht erwähnt wurde (und sich auch nicht in den Sammelposten der Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten einfassen lässt), darf nicht Rückstellung sein (§ 249 II HGB).