Der § 1a III UStG schafft Ausnahmen von der Anwendung des innergemeinschaftlichen Erwerbs, und zwar
- persönliche Voraussetzungen und
- die sog. Erwerbsschwelle.
Zum einen müssen persönliche Voraussetzungen erfüllt sein (§ 1a III Nr. 1 UStG). Wenn man
- nicht vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer (sog. Halbunternehmer) ist bzw.
- Kleinunternehmer
- bzw. Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsteuersätzen betreibt bzw.
- eine juristische Person ist, die nicht Unternehmer ist oder die den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwirbt,
so ist die persönliche Voraussetzung erfüllt.
Zum anderen darf dann die Erwerbsschwelle von 12.500 € im vorangegangenen Kalenderjahr beim Gesamtbetrag der Entgelte iSd innergemeinschaftlichen Erwerbs nicht überschritten sein, und zwar
- tatsächlich im vorangegangen Kalenderjahr nicht und
- voraussichtlich im laufenden Kalenderjahr nicht.
Bei der Überprüfung dieser Erwerbsschwelle geht es um den Gesamtbetrag der Entgelte für alle innergemeinschaftlichen Erwerbe aus den übrigen EU-Mitgliedsstaaten zusammen.
Beispiel
Beispiel:
Dr. Kalle Diabetico, ein Arzt aus Essen, erwirbt für 6.000 € aus Frankreich im Jahre 01 medizinisches Gerät für seine Praxis. Er sieht keine weiteren Einkäufe vor. Im Dezember 01 allerdings erwirbt er in den Niederlanden Büromöbel für seine Praxis im Wert von 7.000 €. Im Jahre 02 kauft Kalle Diabetico für 3.000 € Produkte in Spanien.
Dr. Kalle Diabetico erfüllt als Arzt die persönliche Voraussetzung, dass er ein nicht vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer ist. Folglich ist noch zu prüfen, ob er im vorliegenden Kalenderjahr, also 01, die Erwerbsschwelle von 12.500 € voraussichtlich (!) nicht überschreitet. Es war in 01 zumindest die Absicht des Arztes, nach den Ausgaben von 6.000 € im Jahre 01 keine weiteren Ausgaben iSd § 1a I und II UStG zu tätigen. Deshalb greift insgesamt für das Jahr 01 die Befreiung vom innergemeinschaftlichen Erwerb. Die Versteuerung erfolgt deshalb durch die jeweiligen Lieferer.
Im Jahr 02 allerdings wird die Erwerbsschwelle für das vorangegangene Kalenderjahr (also im Jahr 01) mit 6.000 + 7.000 = 13.000 € > 12.500 € überschritten, so dass es auf voraussichtliche Zahlen für das Jahr 02 (und das tatsächliche Nichtüberschreiten der Erwerbsschwelle im Jahr 02) nicht mehr ankommt. Insgesamt liegt also in 02 ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor, Kalle Diabetico muss eine USt-IdNr. beim Bundesamt für Finanzen beantragen und mit dieser USt-IdNr. einkaufen.
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