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Umsatzsteuer für Bibus - Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs

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Umsatzsteuer für Bibus

Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs

Der Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs ist dort gegeben, wo sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet (§ 3d S. 1 UStG). Der innergemeinschaftliche Erwerb wird also im Bestimmungsland besteuert. Eine Ausnahme hiervon gilt, wenn der Erwerber gegenüber dem Lieferer eine von einem anderen Mitgliedstaat erteilte USt-IdNr. verwendet (§ 3d S. 2 UStG). Der Leistungsort des innergemeinschaftlichen Erwerbs ist dann im Ausgabestaat der USt-IdNr.