Wenn der Rechnungsaussteller eine Umsatzsteuer in seiner Rechnung ausweist, obwohl er gar nicht zum UmsatzSteuerausweis berechtigt ist, so schuldet er auch den als Umsatzsteuer ausgewiesenen Betrag (Unberechtigter Steuerausweis).
Dies gilt insb. dann, wenn jemand wie ein Unternehmer auftritt und eine Rechnung ausstellt, obwohl er gar nicht Unternehmer ist (§ 14c II 2 UStG).
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