Cornelia Kunze betreibt in Düsseldorf ein Antiquitätengeschäft. Ihre Firma ist als "Antiquitätenhaus Kunze" im Handelsregister eingetragen. Eine zusätzliche Filiale besteht in Brüssel/Belgien. Die USt-Voranmeldung wird monatlich abgegeben und die Umsätze werden nach den allgemeinen Vorschriften des UStG nach vereinbarten Entgelten versteuert. Folgende Sachverhalte sind noch zu prüfen:
Ende März lieferte Kunze an die Klau GmbH eine komplette Einrichtung für 10.000 € zzgl. 1.900 € USt. Sie erhielt wie vereinbart bereits im Februar eine Anzahlung 3.000 €. Eine weitere Teilzahlung i.H. von 5.000 € ging im April ein. Dafür wurden keine Rechnungen geschrieben.
Wegen einer Reklamation des Kunden wurde die Endrechnung erst Anfang Mai erstellt. Es gingen trotz wiederholter Mahnungen keine weiteren Zahlungen ein. Am 20.9. des Jahres 01 hat Kunze eine Nachricht erhalten, dass über das Vermögen der Klau GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Sie meldete daraufhin ihre Restforderung am 25.9. des Jahres 01 zur Insolvenztabelle an. Die Restforderung fällt sicher aus.
Für welchen Voranmeldezeitraum und in welcher Höhe fällt Umsatzsteuer an und wie wirkt sich der Vorgang für den Monat September aus?
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