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Umsatzsteuer für Bibus - Einnahmenerzielungsabsicht

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Umsatzsteuer für Bibus

Einnahmenerzielungsabsicht

Bei der Einnahmeerzielungsabsicht kommt es darauf an, ob die Tätigkeit im Rahmen eines Leistungsaustausches ausgeübt wird, der nicht nur gelegentlich erfolgen darf.

Expertentipp

Hier klicken zum AusklappenEntscheidend ist hierbei, dass es auf die Einnahmeerzielungsabsicht ankommt, nicht hingegen auf eine Gewinnerzielungsabsicht. Im Einkommen- und Gewerbesteuerrecht kommt es vielmehr auf die Gewinnerzielungsabsicht an, ganz im Gegensatz zum Umsatzsteuerrecht. Dies bedeutet, dass eine einkommensteuerliche Liebhaberei eine umsatzsteuerlich steuerbare Handlung sein kann, d.h. umsatzsteuerlich keine Liebhaberei sein muss.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDer Student Peter organisiert in seiner Freizeit Kaninchen-Ausstellungen. Weil er einen Eintrittspreis von nur 1 € pro Person verlangt, werden seine Kosten niemals durch die Einnahmen gedeckt.

Im einkommensteuerlichen Sinne handelt es sich um einen Liebhabereibetrieb, da keine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Die Verluste, welche Peter erzielt, bleiben daher außer Betracht, wenn es um die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens geht. Umsatzsteuerlich dagegen ist die Tätigkeit sehr wohl als selbstständig anzusehen (da auf eigene Rechnung und auf eigene Verantwortung erfolgend), darüber hinaus ist Peter unternehmerfähig (denn er führt nachhaltig Leistungen gegen Entgelt aus). Peter übt die Tätigkeit nachhaltig aus, da zumindest die Absicht der Wiederholung besteht, hier sogar, schärfer noch, die Wiederholung selbst. Darüber hinaus ist eine Einnahmeerzielungsabsicht gegeben, denn er verlangt einen Eintrittspreis von jedem Besucher. Insofern ist Peter im umsatzsteuerlichen Sinne sehr wohl als Unternehmer anzusehen, die einkommensteuerliche Liebhaberei der Kaninchen-Ausstellungen ist umsatzsteuerlich keine Liebhaberei, sondern eine steuerbare Tätigkeit. Er wird Umsatzsteuer abführen müssen.