Ein umsatzsteuerlicher Unternehmer ist jedes selbstständig tätige Wirtschaftsgebilde, welches nachhaltig Leistungen gegen Entgelt ausführt (A 2.1 I 2 UStAE). Es kommt also nicht so sehr darauf an, ob jemand rechtsfähig im Sinne des bürgerlichen Rechts oder ob jemand geschäftsfähig ist. Wichtig ist lediglich, dass Leistungen (gegen Entgelt und nachhaltig) tatsächlich ausgeführt werden.
Unternehmerfähig sind insbesondere:
- natürliche Personen (also Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter...),
- Personenvereinigungen (so z.B. OHG, GbR, KG) und
- juristische Personen (so z.B. AG, GmbH, eingetragene Vereine und Stiftungen).
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