Eine umsatzsteuerliche (!) Organschaft liegt vor, wenn eine juristische Person (die Organgesellschaft)
- finanziell,
- wirtschaftlich und
- organisatorisch
in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (§ 2 II Nr. 2 S. 1 UStG). Es kommt hierbei jedoch nicht darauf an, dass alle drei Merkmale gleichermaßen erfüllt sind, sondern vielmehr ist auf das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse abzustellen.
Weitere Interessante Inhalte zum Thema
-
Lösung umsatzsteuerliche Organschaft
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Lösung umsatzsteuerliche Organschaft (Wiederholungsfragen zur Umsatzsteuer) aus unserem Online-Kurs Umsatzsteuer interessant.
-
Unterscheidung nach IFRS 16
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Unterscheidung nach IFRS 16 (Prinzipien IFRS) aus unserem Online-Kurs Bilanz nach IAS / IFRS (Internationale Rechnungslegung) interessant.
-
Selbständigkeit bei juristischen Personen
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Selbständigkeit bei juristischen Personen (Steuerbare Leistungen) aus unserem Online-Kurs Umsatzsteuer interessant.