Methode
SCHEMA UMSATZSTEUER:
1. Zunächst ist zu prüfen, ob der Vorgang (umsatz-) steuerbar oder bezüglich der Umsatzsteuer nicht steuerbar ist.
2. Bei den steuerbaren Umsätzen ist zu prüfen, ob diese steuerfrei oder steuerpflichtig sind.
3. Lediglich die steuerpflichtigen Umsätze werden weiter verfolgt. Die maßgebende Bemessungsgrundlage ist festzustellen, wobei auf die Nettogröße, also auf einen Betrag ohne Umsatzsteuer, abgestellt wird.
4. Alsdann ist der maßgebende Steuersatz heranzuziehen. Hierbei ist zunächst zu prüfen, ob der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7 % einschlägig ist. Ist dies nicht der Fall, so ist der allgemeine Steuersatz von 19 % maßgeblich.
5. Das Produkt aus Bemessungsgrundlage und Steuersatz ergibt die Umsatzsteuer (= Traglast).
6. Danach ist die Vorsteuer zu ermitteln, welche möglicherweise abgezogen werden kann. Hierbei lassen sich unterscheiden die nicht abziehbaren Vorsteuern und abziehbare Vorsteuern. Die abziehbaren Vorsteuern wiederum sind entweder nicht abzugsfähig oder abzugsfähig.
7. Die Differenz aus zu tragender Umsatzsteuer und abzugsfähiger Vorsteuer ergibt die Umsatzsteuer-Zahllast, wenn die Umsatzsteuer größer ist als die Vorsteuer bzw. das Vorsteuerguthaben, wenn es umgekehrt ist.
8. Außerdem ist die Frage der Steuerentstehung und der Steuerschuldnerschaft zu klären.
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