Bei einer Lieferung ohne Warenbewegung (= ruhende Lieferung) wird der Gegenstand der Lieferung nicht fortbewegt.
Beispiel
Der Verkauf eines Hauses ist eine Lieferung des Hauses, ohne dass dieses bewegt würde. Es handelt sich somit um eine ruhende Lieferung.
Eine Lieferung ohne Warenbewegung gilt dort als ausgeführt, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet (§ 3 VII 1 UStG).
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