a) Ermittlung des ordentlichen Betriebserfolges in Tsd. € ausgehend von der GuV 2009:
Posten | Betrag | Betrag |
Umsatzerlöse | 45050 | |
+ sonstige betriebliche Erträge | 1020 | |
- Auflösung des Sonderpostens | -200 | |
- Auflösung von sonstigen Rückstellungen | -75 | |
745 | ||
- Materialaufwand | -10250 | |
- Personalaufwand | -17390 | |
- Abschreibungen | -6812 | |
- sonstige betriebliche Aufwendungen | -3209 | |
- Verluste aus dem Abgang von AV | 210 | |
-2999 | ||
- sonstige Betriebssteuern | -133 | |
ordentliches Betriebsergebnis | 8211 |
b) 1. Ermittlung des ROI (Return on Investment)
ROI = [ordentlicher Betriebserfolg x 100 / Umsatzerlöse] x [Umsatzerlöse / durchschnittliches betriebsnotwendiges Vermögen bzw. Kapital
= (8.211 / 45.050) x (45.050 / 33.807,5)
= 18,23 % x 1,33
= 24,25 %
Ermittlung des durchschnittlichen betriebsnotwendigen Vermögen / Kapitals:
Bilanzsumme 01: 56815 – 25000 = 31815
Bilanzsumme 02: 60800 – 25000 = 35800
33807,5
2. Die Steigerung des ROI beruht im Wesentlichen auf der Verbesserung der Umsatzrentabilität. Die Umschlagshäufigkeit des betriebsnotwendigen kapitals hat sich leicht verschlechtert.
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