ZU DEN KURSEN!

Einkommensteuer für Bibus - Betriebsveräußerung (§ 16 EStG)

Kursangebot | Einkommensteuer für Bibus | Betriebsveräußerung (§ 16 EStG)

Einkommensteuer für Bibus

Betriebsveräußerung (§ 16 EStG)

Die Einkünfte aus Betriebsveräußerung bzw. -aufgabe umfassen:

  • die Gewinne aus der Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs oder eines Teilbetriebs (§ 16 I Nr. 1 EStG),

  • Gewinne aus der Veräußerung des gesamten Anteils eines Gesellschafters, der als Mitunternehmer des Betriebs anzusehen ist (vgl. § 16 I Nr. 2 EStG),

  • Gewinne aus der Veräußerung des gesamten Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA (§ 16 I Nr. 3 EStG) und

  • Gewinne aus der Betriebsaufgabe (= Aufgabegewinne), die den Veräußerungsgewinnen gleichgestellt sind (§ 16 III 1 EStG).