Die Einkünfte aus Betriebsveräußerung bzw. -aufgabe umfassen:
die Gewinne aus der Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs oder eines Teilbetriebs (§ 16 I Nr. 1 EStG),
Gewinne aus der Veräußerung des gesamten Anteils eines Gesellschafters, der als Mitunternehmer des Betriebs anzusehen ist (vgl. § 16 I Nr. 2 EStG),
Gewinne aus der Veräußerung des gesamten Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA (§ 16 I Nr. 3 EStG) und
Gewinne aus der Betriebsaufgabe (= Aufgabegewinne), die den Veräußerungsgewinnen gleichgestellt sind (§ 16 III 1 EStG).
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Merkmale des Gewerbebetriebs
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Merkmale des Gewerbebetriebs (Einkünfte) aus unserem Online-Kurs Einkommensteuer für Bibus interessant.
-
Gewinnanteile persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Gewinnanteile persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA (Einkünfte) aus unserem Online-Kurs Einkommensteuer für Bibus interessant.