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Einkommensteuer für Bibus - Betriebsaufgabe

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Einkommensteuer für Bibus

Betriebsaufgabe

Unter einer Betriebsaufgabe im Ganzen versteht man, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen innerhalb kurzer Zeit und also in einem einheitlichen Vorgang in das Privatvermögen überführt werden oder an unterschiedliche Erwerber veräußert werden (H 16 II [Allgemeines] EStH). Insbesondere handelt es sich nicht um eine Betriebsaufgabe, wenn Wirtschaftsgüter nach und nach im Laufe mehrerer Jahre an Dritte veräußert werden bzw. in das Privatvermögen überführt werden. Entscheidend ist also, ob die Aufgabehandlungen noch als ein einheitlicher Vorgang zu bewerten sind oder nicht. Nicht zu verwechseln mit einer Betriebsaufgabe ist die so genannte Betriebsunterbrechung. Wenn nämlich eine gewerbliche Tätigkeit eingestellt wird, so muss dies nicht unbedingt eine Betriebsaufgabe sein, sondern kann auch eine ledigliche Betriebsunterbrechung sein, die den Fortbestand des Betriebs unberührt lässt (H 16 II [Betriebsunterbrechung] EStH). Ebenfalls nicht zu verwechseln mit der Betriebsaufgabe ist die so genannte Betriebsverlegung. Es handelt sich um eine Betriebsverlegung, wenn der alte und der neue Betrieb bei wirtschaftlicher Betrachtung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung wirtschaftlich identisch sind. Insbesondere dann, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen in den neuen Betrieb überführt werden, kann man von einer Betriebsverlegung und nicht von einer Betriebsaufgabe ausgehen.

Merke

Verwechsle also nicht die Begriffe
- Betriebsveräußerung,
- Betriebsaufgabe,
- Betriebsunterbrechung und
- Betriebsverlegung.
Bei der Betriebsverlegung werden die wesentlichen Betriebsgrundlagen in einen neuen Betrieb überführt, bei der Betriebsaufgabe hingegen in das Privatvermögen. Bei der Betriebsunterbrechung handelt es sich lediglich um ein zeitliches Ruhen der Tätigkeit, der Fortbestand des Betriebs ist hingegen nicht berührt. Bei einer Betriebsveräußerung hingegen werden die wesentlichen Grundlagen gegen Entgelt übertragen, der Betrieb hingegen kann fortgeführt werden.

Beispiel

Der Unternehmer Fritz betreibt einen Gemischtwarenladen in Hamburg-Harburg. Er verlegt seinen Sitz nach Meerbusch (NRW), weil er dort seine große Liebe gefunden hat. Hierbei

a) überführt er die gesamte Betriebs- und Geschäftsausstattung nach Meerbusch

b) veräußert er die gesamte Betriebs- und Geschäftsausstattung an seinen Hauptkonkurrenten Fred. In Meerbusch schafft Fritz neue Wirtschaftsgüter an

c) veräußert er innerhalb von drei Monaten die Betriebs- und Geschäftsausstattung an verschiedene andere Unternehmer. Seinen Betrieb in Meerbusch stattet er mit neuen Anlagen und Maschinen aus.

a) Es liegt eine Betriebsverlegung vor, die keine einkommensteuerlichen Konsequenzen hat. Die wesentlichen Betriebsgrundlagen werden in den neuen Betrieb in Meerbusch überführt.

b) Die wesentlichen Betriebsgrundlagen werden veräußert, somit handelt es sich um eine Betriebsveräußerung.

c) Man spricht von einer Betriebsaufgabe, denn innerhalb kurzer Zeit erfolgt die Veräußerung an verschiedene andere Unternehmer.